Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland will Schadenersatz – sie fühlt ihren Namen missbraucht Foto: dpa

Die Landsmannsschaft der Deutschen aus Russland sieht ihren Namen durch falsche Internetauftritte mutmaßlich rechter Gruppen missbraucht und klagt auf Schadenersatz. Der erste Prozesstermin am Montag ist allerdings geplatzt.

Stuttgart - Zur Debatte steht lediglich eine Forderung von 1973,90 Euro. Soviel, nämlich ihre Anwaltskosten, will die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. von einem Mann namens Dimitri Z., der im Namen der Landsmannschaft rechte Umtriebe im Internet veranstaltet haben soll. Die Schadenersatzsumme ist für den Verein indes nachrangig. Er befürchtet, dass ihn aus Moskau gesteuerte faschistoide und chauvinistische Gruppen unterwandern wollen. „Wir haben freiheitlich-demokratische Grundsätze und sind auf Bundesebene direkter Ansprechpartner der Bundesregierung“, sagt Ernst Strohmaier, stellvertretender Bundesvorsitzender der Landsmannschaft, im Amtsgericht Vaihingen/Enz.

Dort sollte am Montag der Prozess gegen den beklagten Dimitri Z. stattfinden. Dimitri Z. soll im Sommer 2015 im Namen der Landsmannschaft auf einer Facebook-Seite sowie auf der Internetseite www.lmdrev.de Veranstaltungen publik gemacht haben. Und zwar von der Deutsch-Russischen Bruderschaft, von der Rockergruppe Wolfpack MG Germany und vom Club Russlanddeutscher Wölfe. Diese Gruppen gelten dem Kreml als treu ergeben. Das alles habe nichts mit der echten Landsmannschaft zu tun, sagt deren Anwalt Rolf Diekmann. Bei den Einträgen habe es sich um Werbung für faschistoide und paramilitärische Organisationen gehandelt. Der Name der Landsmannschaft sei missbraucht worden, um als vertrauenswürdig dazustehen, so Diekmann.

Anwalt des Beklagten lehnt Richter ab

Dimitri Z. war vom ehemaligen Ortsgruppenvorsteher der Landsmannschaft Bietigheim-Bissingen/Ludwigsburg eingeführt worden. Nach kürzester Zeit sei Dimitri Z. plötzlich stellvertretender Kreisvorsitzender gewesen, sagt Ernst Strohmaier – im Widerspruch zu allen vereinsrechtlichen Bestimmungen. Strohmaier habe das Gespräch mit den Männern gesucht. Es hieß, die Landsmannschaft sei zu brav, man müsse mehr Druck zum Vorteil der Russlanddeutschen ausüben. Man müsse alles optimieren, offenbar um an finanzielle Unterstützung aus Moskau heranzukommen. „Als dann der Name der Deutsch-Russischen Bruderschaft auftauchte, war für uns klar: Stop“, sagt Strohmaier. Der damalige Ortsgruppenvorsteher und Dimitri Z. mussten die Landsmannschaft verlassen.

Der Zivilprozess vor dem Amtsgericht Vaihingen/Enz, dem Wohn- und Arbeitsort des Dimitri Z., war nach wenigen Minuten vorbei. Der Anwalt des Beklagten stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Dieser hatte der Presse vorab gesagt, er werde in dem Verfahren sicherlich viele Fragen stellen. Mehr nicht. Trotzdem muss der Befangenheitsantrag erst beschieden werden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.