Der Rundfunkbeitrag ist rechtens, hat das Verfassungsgericht entschieden. Das befriedet jene nicht, die mit den Inhalten der Sender hadern. Foto: dpa

Das Verfassungsgericht hat klar gemacht: Die derzeitige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist rechtens. Die hadernden Kritiker des Systems wird das nicht zur Ruhe bringen, kommentiert Thomas Klingenmaier.

Stuttgart - Dass die Karlsruher Verfassungshüter die derzeitige Regelung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland nicht einfach abnicken und durchwinken würden, schien nach der mündlichen Verhandlung am 16. Mai vielen Beobachtern gewiss. Die Richter hatten sehr kritisch bei den Vertretern der Bundesländer und der Sendeanstalten nachgefragt. Wer die Rundfunkabgabe grundsätzlich für eine willkürliche Zwangsabgabe hielt, horchte also auf: Würden die Verfassungsrichter das ganze System vielleicht doch noch aushebeln?

Diese verwegene Hoffnung ist nun ein für allemal zerstoben. Der 1. Senat unter dem Vorsitzenden Richter Ferdinand Kirchhof hat sehr klar gemacht, dass der manchem nicht einsichtige Grundsatz dieser Finanzierung vollkommen verfassungskonform ist: Es darf eine Gebühr für etwas erhoben werden, das der Bürger vielleicht real gar nicht nutzt, theoretisch aber nutzen könnte. Die Bedeutung des vielfältigen Radio- und Fernsehangebots des öffentlich-rechtlichen Systems für die Demokratie hat das Gericht noch einmal ausdrücklich bestätigt. Und es hat die Freiheit von interessengelenktem äußeren Druck betont, die durch eine Finanzierung in der jetzigen Form garantiert sei. Dass die Richter die Abgaben für Zweitwohnsitze kippten, ist nur eine winzige Korrektur am bestehenden System.

Es wird nicht vor Gericht entschieden

Recht und Rechtsempfinden aber sind zweierlei. Wer sich an der Haushaltsabgabe – oder an jeder anderen Form verbindlicher Mitfinanzierung – stört, weiß nun, dass er vor Gericht kein Gehör mehr finden wird. Überzeugt von Sinn und Berechtigung des Systems ist so jemand aber noch lange nicht. Wichtiger noch: Viele Unzufriedene positionieren sich ja gar nicht als Totalverweigerer. Sie beteuern, die Idee eines demokratie-relevanten, staats- und lobbyfernen Informationsapparates durchaus gut zu finden. Sie beschweren sich aber im selben Atemzug über das, was die Öffentlich-rechtlichen real bieten. Wie viel Sport, wie viel Showbiz-Meldungen, wie viel Quizshows, Krimis und Edelschnulzen gehören zum Informations- und Meinungsbildungsauftrag?

Wer sich schlankere, nachrichtenzentriertere Programme und eine ganz andere Mittelverwendung wünscht, wird vom Karlsruher Urteil nicht umgestimmt. Und wer über die Kritik am Unterhaltungssektor der Sender eine politische Agenda verfolgt, wer kritischen Journalismus schwächen und dessen Reichweite verringern will, wird sich sowieso nicht um Voten der Verfassungsrichter scheren. Quer durch Europa formieren sich populistische Kräfte, die in ihren jeweiligen Ländern die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Programme attackieren. Der Kampf um ein gemeinschaftsfinanziertes System nicht in Privathand befindlicher Sender kann unmöglich vor Gericht gewonnen werden. Die Bürger müssen Kopf um Kopf, Herz um Herz überzeugt werden – und das eigentlich jeden Tag neu.