Der Mann hatte sich rund 80 Mal an zwei Schwestern vergangen. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Weil er rund 80 Mal zwei Mädchen in seiner Wohnung im Ortenaukreis sexuell missbraucht hatte, ist ein 62-Jähriger nun verurteilt worden. Der Mann hatte sich zwischenzeitlich abgesetzt und wurde von Zielfahndern auf der Insel La Réunion verhaftet.

Offenburg - Ein 62 Jahre alter Mann aus dem Ortenaukreis ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte zwischen den Jahren 1999 und 2007 zwei Schwestern, die damals zwischen sechs und 14 Jahre alt waren, insgesamt rund 80 Mal sexuell missbraucht. Der Mann wurde ab 2018 mit europäischem Haftbefehl gesucht, im November 2019 klickten auf der Insel La Réunion die Handschellen.

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft melden, hatte die Kripo des Polizeipräsidiums Offenburg 2016 ein Ermittlungsverfahren gegen den Täter eingeleitet, weil sich erste Erkenntnisse ergeben hatten, dass der Mann ein Mädchen im Zeitraum zwischen 1999 und 2007 sexuell missbraucht haben soll. Bei der Vernehmung der zwischenzeitlich jugendlichen Geschädigten ergaben sich Hinweise, dass der Mann sich auch an deren Schwester sexuell vergangen hatte. Die Taten fanden dabei in der Wohnung des Mannes, der mit der Familie der Mädchen befreundet war, im Ortenaukreis statt, wo die Mädchen zeitweise auch wohnten. Die beiden Mädchen waren zwischen sechs und 14 Jahre alt, als es zu den insgesamt rund 80 nun verurteilten Taten kam.

Mit europäischem Haftbefehl gesucht

In der Zwischenzeit hatte sich der Mann allerdings ins Ausland abgesetzt, sodass er ab 2018 von der Staatsanwaltschaft Offenburg per europäischem Haftbefehl gesucht wurde. Die Zielfahnder des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg wurden auf den Mann angesetzt, sie konnten ihn schließlich auf Mauritius lokalisieren. Nachdem auch dortige behördliche Ermittlungen, ergänzt mit verifizierten Geldbewegungen, den Verdacht erhärteten, dass sich der Täter auf der Insel befindet, wurde über den Honorarkonsul vor Ort zu den dortigen Behörden Kontakt aufgenommen. Im Verlauf des Auslieferungsverfahrens konnte der Mann schließlich im November 2019 auf der Nachbarinsel La Réunion festgenommen werden. Zielfahnder des Landeskriminalamtes überstellten den Mann daraufhin nach Deutschland, wo er nach seiner Ankunft einem Haftrichter vorgeführt und in Untersuchungshaft genommen wurde. Der Mann wurde im Juni von der Jugendkammer des Landgerichts Offenburg zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt.