Altpapier und Kartonagen sind ein lukratives Geschäft. Der Landkreis Böblingen will dafür vom Dualen System Deutschland mehr Geld. Foto: dpa

Kreis Böblingen will vom Dualen System mehr Geld fürs Einsammeln von Papier – Gang vor Gericht.

Böblingen - Zwei Gerichtsprozesse, keine Klarheit: Die Auseinandersetzung zwischen dem Landkreis Böblingen und der Gesellschaft Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD) geht in die Verlängerung. Nach dem aktuellen Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist weiter offen, wie viel das Kölner Unternehmen dem öffentlich-rechtlichen Entsorger für das Einsammeln von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) bezahlen muss. Wolf Eisenmann, Böblinger Vizelandrat und Chef des Abfallwirtschaftsbetriebs, will den Streitfall nun vor ein Zivilgericht bringen.

In der seit Jahren laufenden Auseinandersetzung geht es inzwischen um 1,7 Millionen Euro. Diesen Betrag fordert der Landkreis für eine Dienstleistung, die seit Mitte 2008 nicht mehr bezahlt wird: das Einsammeln von PPK-Verkaufsverpackungen. Wer im Kreis Böblingen wohnt, kann Papier, Pappe und Karton zu einem der Wertstoffhöfe bringen oder in seine Altpapiertonne werfen, die etwa alle vier Wochen geleert wird.

Das Kölner Unternehmen ist deutschlandweit für die Wiederverwertung von Verpackungsmüll zuständig. Mit dem Einsammeln hat es meist kommunale Entsorger, also Stadt- und Landkreise, beauftragt. Der Böblinger Abfallwirtschaftsbetrieb hat seit 1992 für DSD gearbeitet und dafür im Jahr bis zu 900.000 Euro bekommen. Mitte 2008 aber endete die Partnerschaft im Streit ums Geld. Der als Monopolist gegründete Grüne Punkt hatte nach Gesetzesänderungen Konkurrenz bekommen, Marktanteile verloren und die Konditionen für die Kommunen deutlich verschlechtert. Böblingen sollte zuletzt noch etwa 230.000 Euro bekommen.

Das Unternehmen muss fürs Einsammeln ein „angemessenes Entgelt entrichten“

Die große Mehrheit der Städte und Kreise schluckte das Preisdiktat zähneknirschend – Eisenmann nicht. Der Experte in Sachen Müll, der im Streit mit Böblinger Firmen und der Industrie- und Handelskammer wegen der Pflichtmülltonne fürs Gewerbe bis vors Bundesverfassungsgericht gezogen war und dort 2007 gewonnen hatte, verklagte DSD. Erste Instanz war im September 2010 das Verwaltungsgericht Stuttgart (VG). Damals wurde bekannt, dass nur fünf von 564 sogenannten Entsorgungsgebieten in Deutschland keine neuen Verträge mit weniger Geld als früher unterzeichnet hatten.

Die zweite Instanz, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, hat das erste Urteil jetzt weitgehend bestätigt. Demnach muss die Kölner Firma die Entsorgungseinrichtungen des Landkreises mitbenutzen und darf nicht, wie angedroht, eigene Altpapiertonnen aufstellen. Das Unternehmen muss fürs Einsammeln ein „angemessenes Entgelt entrichten“. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Hersteller der Verpackungen beim DSD registriert sind oder nicht.

Was „angemessen“ ist, haben aber auch die Mannheimer Richter nicht gesagt. Die Verpackungsverordnung, so hatte es schon beim VG Stuttgart geheißen, sehe eine Einigung der Beteiligten vor. Ein Verwaltungsgericht könne die Streithähne nicht zum Abschluss eines detaillierten Vertrags verpflichten. „Wir bewegen uns in einer schwierigen Materie, in der Privates und Öffentlich-Rechtliches vermischt werden“, sagte Stefan Kuntze, Vorsitzender der Zweiten Kammer, damals. Die Mannheimer Richter betonten jetzt ebenfalls das „Kooperationsprinzip“ der Verpackungsverordnung. Das angemessene Entgelt sei über dieses Prinzip und die kommunalabgabenrechtlichen Kalkulationsgrundsätze zu ermitteln.

„Wir lassen nicht locker, bis wir zu unserem Recht kommen“

Das freilich hilft den Streitparteien nicht viel weiter. Sie waren sich schon nach dem Stuttgarter Urteil einig gewesen, dass sie beim eigentlichen Streitpunkt – dem Geld – genauso weit wie vorher waren.

Eisenmann will die geforderten 1,7 Millionen Euro nun bei einem Zivilgericht einklagen: „Wir lassen nicht locker, bis wir zu unserem Recht und am Ende auch zu unserem Geld kommen.“ Denn davon, so der Chef des Abfallwirtschaftsbetriebs, profitieren die Gebührenzahler im Kreis Böblingen.

„Wir versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit dem Landkreis zu finden“, sagt dagegen DSD-Sprecher Helmut Schmitz. Dass es dazu kommt, ist fraglich. Schließlich hatten die Streithähne schon nach dem Stuttgarter Urteil ergebnislos darüber verhandelt, was ein angemessenes Entgelt ist. Die Verteilung der Gerichtskosten beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim legt immerhin nahe, wer sich als kleiner Sieger fühlen darf: Der öffentlich-rechtliche Kläger zahlt ein Drittel, das Privatunternehmen zwei.