Der nach rund 20 Monaten Amtszeit zurückgetretene Bundespräsident bekommt einen Ehrensold.

Berlin - Der nach nur 20 Monaten im Amt zurückgetretene Bundespräsident Christian Wulff kann mit einem Ehrensold von 199.000 Euro jährlich rechnen. Das für die Entscheidung zuständige Bundespräsidialamt kam „nach ausführlicher Prüfung“ zu dem Ergebnis, dass dem 52-Jährigen dieses Ruhegeld für ausgeschiedene Staatsoberhäupter zusteht.

Wulff war am 17. Februar zurückgetreten, „aus politischen Gründen“, wie das Präsidialamt am Mittwoch in Berlin betonte. „Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben“, hieß es zur Begründung. Mit seinem Rücktritt hatte Wulff die Konsequenz aus Vorwürfen rund um eine Kredit- und Medienaffäre gezogen. Auslöser war letztlich der Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover, seine Immunität aufzuheben.

Das Präsidialamt erläuterte in einer Mitteilung, es handele sich um eine „tatbestandlich gebundene Entscheidung, keine Ermessensentscheidung“. Versorgungsansprüche Wulffs aus seiner Tätigkeit als niedersächsischer Ministerpräsident sowie als Landtagsabgeordneter sollten gemäß Artikel 3 des Ruhebezügegesetzes auf den Ehrensold angerechnet werden.

SPD will Entscheidung akzeptieren

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte der Nachrichtenagentur dapd in Berlin: „Diese Entscheidung ist zu akzeptieren. Es gibt ja Gesetze, die das regeln. Daran sollten wir uns halten.“ Nahles nannte es falsch, derartige Entscheidungen davon abhängig zu machen, wie man persönlich die Amtszeit eines Bundespräsidenten bewertet.

„Man kann das nicht von Fall zu Fall entscheiden - so verständlich die Verärgerung vieler Bürgerinnen und Bürger im Fall Wulff auch ist.“ Wenn man das ändern wolle, müsse der Ehrensold grundsätzlich neu geregelt werden, sagte Nahles. SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte kürzlich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angeboten, die Frage eines Ehrensolds für Wulff parteiübergreifend zu entscheiden.

Auch der SPD-Linke Ralf Stegner sagte: „Ich halte von Nachkarten nichts.“ In der Tageszeitung „Die Welt“ (Donnerstagausgabe) fügte das Vorstandsmitglied aber hinzu: „Wenn es aber zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung von Herrn Wulff kommt, dann muss die Frage des Ehrensoldes neu bewertet werden.“

Linke: Zahlung „nicht vermittelbar“

Linksfraktionsvize Dietmar Bartsch protestierte scharf gegen die Gewährung der Ruhebezüge: „Die Entscheidung ist der Bevölkerung in Zeiten von Rente mit 67, bei der die normalen Arbeitnehmer rasiert werden, nicht vermittelbar“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ und fügte hinzu: Die Zahlung zeige, „dass alle Pensionsregelungen dringend überarbeitet werden müssen“.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Erwin Lotter sagte dem Blatt: „Die Entscheidung gilt es nicht zu kommentieren, sondern zu respektieren.“ Sie zeige aber „die Notwendigkeit, dass wir uns im Deutschen Bundestag dringend mit einer grundlegenden Novellierung der Ehrensold-Regelung befassen müssen“.

Auch der Vizepräsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, sagte der dapd: „Wir nehmen die Entscheidung des Bundespräsidialamtes über die Gewährung des Ehrensolds für Herrn Wulff zu Kenntnis.“ Der Bundestag müsse nun aber „sehr zügig“ eine Neuregelung der Altersbezüge des Bundespräsidenten beschließen.