Nach der Absage des Landes bezüglich einer Deponierung in einem Salzstock, könnten schon bald die ersten Lastwagen mit Schutt aus dem Atomkraftwerk Neckarwestheim in den Landkreis Ludwigsburg fahren.
Kreis Ludwigsburg - Noch im Herbst könnten die ersten Lastwagen mit Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Neckarwestheim auf die Kreisdeponien in Schwieberdingen und Vaihingen/Enz anrollen. Auf politischem Weg sind alle möglichen Mittel dagegen ausgeschöpft. Zwar hat der Kreistag im Juli beschlossen, Alternativen zu prüfen. Doch die Antwort des Staatsministeriums fiel negativ aus.
Ein Salzstock bei Bad Friedrichshall kommt als Alternative nicht in Frage, weil die Stadt Heilbronn als Teilhaberin dagegen Einspruch eingelegt hat. Der Kreis Ludwigsburg ist gesetzlich verpflichtet, Atomschutt zu entsorgen, weil die Gemarkung einen Teil des abgeschalteten Kraftwerks Neckarwestheim umfasst. „Damit haben wir auf der politischen Klaviatur keine Möglichkeiten“, sagt der Landrat Rainer Haas. Er hatte dem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) geschrieben, auf Bitten des Kreistages. Durch die Antwort sei die Lage klar: Die Landesregierung sehe keinen Spielraum.
Insgesamt 3350 Tonnen Schutt
Im Landratsamt geht man davon aus, dass die Anlieferung in den nächsten Wochen beginnt. „Noch gibt es keinen genauen Zeitplan“, erklärt Friederike Eggstein, eine Sprecherin des Energiekonzerns EnBW, der das Kraftwerk betrieben hat. Sobald eine konkrete Anlieferung geplant sei, werde man dies beim Landratsamt und Umweltministerium beantragen.
Insgesamt werden 3350 Tonnen des Schutts auf den Deponien im Landkreis angeliefert, verteilt auf zehn Jahre – das sind etwa 14 Lastwagenladungen pro Jahr.
Kritik von den Gegnern der Deponierung
Während man im Landratsamt die Absage des Landes akzeptiert, fühlt sich die Interessengemeinschaft der Kreisdeponien vom Schreiben aus dem Staatsministerium vor den Kopf gestoßen: „Bei der Untertagedeponie Heilbronn werden für die Aufsichtsratsmitglieder betriebswirtschaftliche Interessen wie selbstverständlich in den Vordergrund gestellt. Dass es sich hierbei um gewählte Bürgervertreter handelt, wird ausgeblendet. Sie sollten primär die Bürgerinteressen vertreten“, sagt deren Sprecher Dierk-Christian Vogt.Die im Schreiben von Staatsminister Klaus-Peter Murawski getroffene Aussage, dass von den Abfällen „tatsächlich keinerlei Gefährdung“ ausgehe, sei „bekannterweise falsch“, auch das Ökoinstitut Darmstadt bestreite kein Restrisiko. Es sei nicht erkennbar, dass sich die Landesregierung mit den fachlichen Einwänden von Bürgermeistern und Stadträten der Deponiekommunen oder des Landrats Brötel auseinandersetze. „Landkreise wie der Neckar-Odenwald-Kreis, die die Deponierung von Freimessmüll ablehnen, sollen juristisch gefügig gemacht werden“, sagt Vogt.
Der Landrat des Neckar-Odenwaldkreises, Achim Brötel, sieht das anders. Sein Landkreis hatte sich gegen die Deponierung des sogenannten freigemessenen Mülls aus Obrigheim positioniert – und eine Woche vor Haas eine ähnliche Absage aus dem Staatsministerium erhalten. Darin ebenfalls angehängt: Ein Schreiben von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) an den Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Montgomery. „Das Umweltministerium setzt sich dort zum ersten Mal überhaupt umfassend mit den Stellungnahmen der Landesärztekammer und des Deutschen Ärztetages auseinander“, sagt Brötel – und genau das habe man durch die Ablehnung erreichen wollen.
Untersteller kritisiert Beschluss der Ärzte
Der Umweltminister kommt in seinem Schreiben an Montgomery zum gleichen Schluss wie schon im Januar zusammen mit Ulrich Clever, dem Präsidenten der Landesärztekammer: „Das geltende Zehn-Mikrosievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürger.“ Untersteller kritisiert den Beschluss des Deutschen Ärztetages vom Mai, in dem dieser die Grenze von zehn Mikrosievert zusätzlicher Strahlenbelastung pro Jahr als „willkürlich“ bezeichnet und vor einer Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch gering radioaktiven Restmüll warnt.
Für Brötel ist der weitere Fahrplan nun klar: Zwar habe das Land dem Dialogwunsch des Landkreises nicht entsprochen, aber jetzt, da die Bewertung der Ärzte-Stellungnahmen durch das Umweltministerium vorliegen, könne der Aufsichtsrat der kreiseigenen Abfallwirtschaftsgesellschaft in seiner nächsten Sitzung über die Kernfrage entscheiden: Ist der freigemessene Abfall gefährlich oder nicht?