Freispruch fordert Verteidigerin Andrea Groß-Bölting für ihren Mandanten Straton Musoni Foto: dpa

Vergewaltigung,Tötung und Plünderung im Kongo - dafür müssen sich seit 2011 zwei Männer aus Mannheim und Neuffen (Kreis Esslingen) vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Die Verteidigung spricht dem Angeklagten allerdings die nötige Macht für die Taten ab.

Stuttgart - Die Verteidigung im Ruanda-Prozess am Oberlandesgericht Stuttgart hat am Freitag einen Freispruch für wegen Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagten Straton Musoni gefordert. Der 54-jährige Vater zweier Kinder im Alter von 15 und 17 Jahren, der bis zu seiner Verhaftung in Neuffen (Kreis Esslingen) lebte, habe „weder wirtschaftlich noch geistig maßgeblichen Einfluss in der FDLR“ gehabt, betonte seine Verteidigerin Andrea Groß-Bölting aus Wuppertal zum Abschluss der Plädoyers in dem seit mehr als vier Jahren laufenden Mammutverfahren mit mittlerweile 319 Verhandlungstagen. Auch habe die Hauptverhandlung keine Beweise dafür erbracht, dass die FDLR eine terroristische Vereinigung sei, sagte Groß-Bölting. Die Anklage hatte für Musoni zwölf Jahre Haftstrafe gefordert.

Bundesanwalt Christian Ritscher betonte, dass Musoni in seiner Rolle als stellvertretender Präsident der Hutu-Miliz FDLR „Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas“ keineswegs ein so „idealistischer Politiker“ gewesen sei, wie er glauben machen wolle. Die FDLR soll im Osten des Kongo 2008 und 2009 für Plünderungen sowie die Vergewaltigung und Tötung hunderter Zivilisten verantwortlich gewesen sein.

Musoni soll zusammen mit dem mitangeklagten FDLR-Präsidenten Ignace Murwanashyaka aus Mannheim die Rebellengruppe im Kongo per Satellitentelefon, SMS und E-Mail gesteuert und kontrolliert haben. Murwanashyaka muss sich neben der Rädelsführerschaft auch für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Im droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Das Urteil soll Ende September verkündet werden.