Christoph Sonntag fordert Entschädigung von seiner Ex-Frau. Foto: Gottfried Stoppel

In der „Hochphase falscher Vorwürfe“ sei er krank geworden und habe hohe Verdienstausfälle erlitten: Der Anwalt von Christoph Sonntag bestätigt unserer Zeitung, dass der Kabarettist seine Ex-Frau, deren Mutter und deren Anwalt auf Schadensersatz verklagt.

Kaum ist der Rosenkrieg Sonntag gegen Sonntag strafrechtlich abgeschlossen, beginnt die zivilrechtliche Auseinandersetzung der einstigen Eheleute. Dabei geht es um sehr viel Geld. Wie unsere Zeitung erfahren hat, liegt der Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart eine über 60-seitige Klageschrift vor, mit der die Anwälte von Christoph Sonntag erreichen wollen, dass dessen Ex-Frau Elisabeth Sonntag, ihre Mutter und ihr Anwalt Andreas R. dem Kabarettisten und seiner gemeinnützigen „Stiphtung“ eine Entschädigung von mindestens einer Million Euro zahlen müssen.

Die Klage bezieht sich auch auf entgangene Gelder seiner „Stiphtung“

Diese Summe berechnen die Juristen des 60-Jährigen aus den Verdienstausfällen nach „gravierenden und unzutreffenden Vorwürfen“ der früheren Ehefrau sowie aus Schmerzensgeld. Weil Sonntag in der Öffentlichkeit zu Unrecht, wie inzwischen Gerichte in Urteilen festgestellt hätten, beschuldigt worden sei, Geld veruntreut und einschlägigen Fotos besessen zu haben, habe er „in der Hochphase der falschen Vorwürfe“ eine schwere Depression entwickelt und sei arbeitsunfähig gewesen, erklärt Anwalt Peter Walter auf Anfrage unserer Zeitung. „Langjährige Partner gingen auf Distanz, in der Klageschrift nennen wir ,Ross und Reiter‘“, sagt Walter, „wir haben Projekte beschrieben, die scheiterten, Beweise angetreten, Zeugen benannt und die Behauptung von Elisabeth Sonntag entkräftet, dass Herr Sonntag eine Schaffenspause geplant hatte.“ Zu einem nicht unerheblichen Teil beziehe sich die Klage auch auf entgangene Gelder der „Stiphtung“ von Sonntag, für die er sich seit vielen Jahren ehrenamtlich einsetze.

Dass strafrechtlich das Verfahren wegen „versuchter Erpressung“ bei Leistung von 120 Arbeitsstunden gegen Elisabeth Sonntag und einer Zahlung von 25 000 Euro gegen ihren Anwalt eingestellt worden ist, zeige, dass sie „Verantwortung für ihr Handeln“ übernommen habe, so Walter. Die Schadensersatzansprüche würden sich nicht nur auf versuchte Erpressung stützen, sondern vor allem auf das „Verhalten gegenüber Medien und den Verfolgungsbehörden“. Mittlerweile sei Sonntag in allen Vorwürfen „wegen Mangels an Tatverdacht“ freigesprochen worden.

Was der Anwalt von Elisabeth Sonntag dazu sagt

Olaf Müller, der Rechtsanwalt von Elisabeth Sonntag, kritisiert, dass Christoph Sonntag bereits vor Weihnachten 2021 die Klage auf Schadensersatz eingereicht und nicht versucht habe, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Klage stütze sich auf die Behauptung, seine Ex-Frau habe versucht, ihn zu erpressen. „Allerdings hat das Amtsgericht Bad Cannstatt das auf die Anzeige des Verteidigers von Christoph Sonntag zurückgehende Strafverfahren gegen Elisabeth Sonntag eingestellt“, erklärt Müller. „Vor dem Hintergrund der ohnehin in Zeiten von Corona am Boden liegenden Comedyszene“ seien die angegebenen Verdienstausfälle nicht realistisch. Dazu erklärt Sonntags Anwalt Walter: „Coronabedingte Schäden sind nicht Gegenstand der Klage. Wir haben nur den Schaden geltend gemacht, der trotz Corona oder wegen Corona entstanden ist.“