Die Bankenaufsicht will das beliebte, aber hoch riskante Finanzprodukt für Privatanleger verbieten. Das Vorhaben stößt bei der LBBW, dem deutschen Marktführer in diesem Bereich, auf Unverständnis.
Brüssel - Die Zinsen sind im Keller. Da sehnt sich der Sparer nach einer Anlage, die wenigstens etwas Rendite abwirft. Genau so ein Produkt haben die Vertriebsexperten der Finanzindustrie mit den so genannten Bonitätsanleihen kreiert. Sie wurden eigens für Privatanleger gestrickt. Sparer reißen sie dem Marktführer in diesem Bereich, der Stuttgarter Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), und ihrer Konkurrenz förmlich aus den Händen. Wenn alles gut geht, kommt das eingesetzte Kapital nach der vereinbarten Laufzeit zurück, und die Verzinsung stimmt auch. Wenn nicht, drohen dem Verbraucher hohe Verluste, bis hin zum Totalausfall des Kapitals.
Die Bankenaufsicht Bafin will jetzt die Notbremse ziehen. Erstmals seitdem sie mit dem Kleinanlegerschutzgesetz dazu die Möglichkeit hat, will sie den weiteren Verkauf von Bonitätsanleihen an Privatanleger verbieten. Sie hält das Risiko, das der Verbraucher eingeht, für zu hoch. Strukturierte Produkte, die sich auf Kreditrisiken beziehen, könnten für institutionelle Anleger sinnvoll sein, so lautet das Fazit der Bafin. „In die Hände von Privatkunden gehören sie aus unserer Sicht aber nicht“, so Bafin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele. Bis September führt die Behörde noch eine schriftliche Anhörung durch, an der sich Finanzindustrie und Verbraucher beteiligen können. Alle rechnen damit, dass dann als nächstes das Verbot verhängt wird. Nicht das Produkt soll verboten werden, sondern nur der weitere Verkauf an Privatleute. Niemand, der bereits Bonitätsanleihen in seinem Depot hat, wäre betroffen.
Anleihen im Wert von 6,3 Milliarden Euro im Bestand
Laut Branchenverband waren hierzulande Ende Mai 6,3 Milliarden Euro in Bonitätsanleihen investiert. Damit haben derartige Papiere einen Marktanteil von zehn Prozent bei den strukturierten Wertpapieren. Das besondere bei den Bonitätsanleihen besteht darin, dass der Anleger eine Wette darauf abschließt, dass das Unternehmen, das sein Geld bekommt, zahlungsfähig bleibt. Zurückgezahlt wird, wenn, wie es im Slang der Branche heißt, „kein Kreditereignis“ eintritt. Das schöne Wort „Kreditereignis“ meint aber nicht nur die Pleite eines Unternehmens, sondern kann je nach Bedingung auch greifen, wenn das Unternehmen seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommt.
Wenn man so will, gewährt der Anleger dem Unternehmen mit der Bonitätsanleihe so etwas wie eine Kreditausfallversicherung. Die Bafin ist überzeugt, dass Anleger ihre Entscheidung weitgehend im Status des Unwissens fällen: „Privatkunden können dies in der Regel nicht bewerten.“ Sie könnten nicht wissen, schreibt die Bafin, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit ist und „ob die Übernahme des Kreditrisikos durch die Höhe des Zinsversprechens adäquat vergütet wird“. Der Anleger hat doppeltes Insolvenzrisiko: bei dem Unternehmen, das sein Kapital bekommt, und bei der Bank, die den Deal abwickelt. Bislang sind erst zweimal Anleger geschädigt worden: einmal im Zusammenhang mit der Lehman-Pleite und seinerzeit vor allem von Volks- und Raiffeisenbanken vertriebenen „Cobold“-Anleihen. Einen weiteren Ausfall gab es in der Griechenland-Krise.
Die Bafin macht „Anlegerschutzbedenken“ noch aus einem zweiten Grund geltend: Ihre seit März laufenden Recherchen, bei denen auch die Beratungsprotokolle der Vertriebsmitarbeiter eingesehen wurden, haben ergeben, „dass bereits die Produktbezeichnung Bonitätsanleihe irreführend ist“. Anders als der Name es nahelege, handele es sich nicht um Anleihen im klassischen Sinne: Der Anleger sei eben nicht Geber der Anleihe, sondern übernehme vielmehr die Rolle eines Versicherungsgebers. Diese „Rollenverwirrung“ lasse das Produkt in den Augen von Laien „fälschlicherweise als Zinspapier erscheinen“, so die Bafin. Die Aufsicht geht davon aus, dass die Aufklärung über die Risiken vernachlässigt worden sei.
LBBW will seriös über Risiken aufgeklärt haben
Das Vorgehen der Bafin stößt bei der LBBW auf Unverständnis. „Gegenwärtig können wir die Begründung der Maßnahme nicht ohne Weiteres nachvollziehen“, so ein LBBW-Sprecher gegenüber unserer Zeitung. Es gebe auch keinerlei Anlass zu zweifeln, dass die Kunden seriös über die Risiken aufgeklärt werden. „Selbstverständlich hält die Bank in der Kundenberatung die rechtlichen Vorgaben auch bei der Risikoaufklärung ein und dokumentiert dies in der vorgeschriebenen Form.“
Der Hamburger Anwalt Ulrich Husack von „Juest & Opprecht“, der von der Lehman-Pleite geschädigte Kunden vertreten hat, beschäftigt sich bereits mit den Bonitätsanleihen. Im Gespräch mit unserer Zeitung macht der Experte für Finanzprodukte deutlich: „Die Argumentation der Bafin im Hinblick auf die ‚Rollenverwirrung’ könnte dazu dienen, eine Pflichtverletzung seitens der Bank bei der Beratung zu erkennen.“ Er sehe Ansatzpunkte, die beratenden Banken auf Schadenersatz zu verklagen und sie dazu zu zwingen, die Verträge rückabzuwickeln.