Um die Einreise gefährlicher Personen zu verhindern, werden Daten des BKA und verschiedener Geheimdienste genutzt. Das Prozedere für Ramstein ist unklar.
Berlin - Die Sicherheitsüberprüfung derer, die aus Afghanistan nach Deutschland geholt werden, hat deren Rettung vor dem militärischen Sieg der Taliban entscheidend verzögert. Genauer gesagt war es der politische Streit darüber. Das Verteidigungsministerium setzte sich intern dafür ein, dass dieses Prozedere erst nach Ankunft in der Bundesrepublik durchgeführt wird. Als „starkes Stück“ wird es im Ressort von Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) bezeichnet, dass das Innenministerium des CSU-Kollegen Horst Seehofer bis zuletzt darauf bestand, die Visumkandidaten noch vor dem Abflug aus Afghanistan zu kontrollieren.
Nun findet die Überprüfung zwangsweise auf deutschem Boden statt. Vor Ort ist angesichts der chaotisch-gefährlichen Zustände am Flughafen von Kabul, die sich mit dem nahenden Ende der Evakuierungsoperation noch verschärfen könnten, nicht zu denken.
Fingerabdrücke und Fotos am Flughafen
Beteiligt sind eine ganze Reihe von Behörden. Angewendet wird das sogenannte „AsylKon-Verfahren“, ein Sicherheitsabgleich zwischen verschiedenen Datenbanken, die im Mai 2017 eingeführt wurden, unter anderem als Lehre aus den Versäumnissen, deretwegen der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 nicht verhindert werden konnte.
Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und Beamte der Bundespolizei nehmen dafür Daten wie den Namen, den Geburtsort und das Geburtsdatum auf. Weil diese Angaben aber nicht immer hundertprozentig verlässlich sind, werden an sogenannten PIK-Stationen auch die biometrischen Daten erfasst, also spezielle Fotos zur maschinellen Gesichtserkennung gemacht und die Fingerabdrücke genommen. Diese Informationen werden an das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst, das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt weitergeleitet, die sie mit ihren Erkenntnissen vergleichen.
Die Geheimdienste wiederum tauschen sich diesbezüglich auch mit den Diensten befreundeter Staaten aus, vorrangig mit den Amerikanern, die mit Abstand über die meisten Informationen zu Afghanistan verfügen. Das Verfahren läuft in diesem Punkt in der Regel digital und damit sehr schnell ab – erst wenn die betreffende Person bereits aktenkundig geworden ist, treten Behördenmitarbeiter persönlich miteinander in Kontakt, wie aus Sicherheitskreisen zu hören ist.
Auf dem Schirm hat man dort natürlich, dass angesichts der unübersichtlichen Zustände am afghanischen Hauptstadt-Airport auch Personen auf die Evakuierungsflüge gelangen könnten oder bereits gelangt sind, die nicht auf den Listen der Berechtigten stehen und möglicherweise Terrorakte im Sinn haben könnten. Anders als in Frankreich, wo mindestens fünf aus Afghanistan eingereiste Männer aus diesem Grund unter Hausarrest stehen, wollen die deutschen Behörden bislang jedoch keine Anhaltspunkte haben.
Einzelne Straftäter wieder eingereist
Bestätigt hat das Innenministerium dagegen bereits, dass bei einer „niedrigen einstelligen Zahl“ aus dem Kreis der bisher rund 4600 Evakuierten nach Einreise festgestellt wurde, dass sie aufgrund von kriminellem Verhalten schon einmal aus Deutschland abgeschoben wurden. Auf sie wartet erneut Strafhaft, wie der NRW-Vizeministerpräsident Joachim Stamp am Dienstag sagte.
Ungeklärt ist indes, was mit Evakuierten passiert, die die Amerikaner auf ihre Airbase im rheinland-pfälzischen Ramstein bringen. Die US-Regierung hat angekündigt, nur jene in die Staaten weiterreisen zu lassen, gegen die keine Sicherheitsbedenken vorliegen. Der Umgang mit eventuell gefährlichen Personen muss politisch geklärt werden. In deutschen Sicherheitskreisen wird damit gerechnet, dass bis dahin „die Amerikaner nicht einfach das Kasernentor aufmachen“.