Vor allem um die möglichen nächtlichen Einsätze des Rettungshubschraubers drehen sich viele Einwendungen beim Regierungspräsidium Stuttgart. Foto: Lichtgut/Oliver Willikonsky

Wird der Rettungshubschrauber Christoph 51 am Standort Pattonville künftig rund um die Uhr einsetzen fliegen dürfen? Darüber entscheidet derzeit das Regierungspräsidium Stuttgart. Betroffene haben rund 185 Einwendungen an die Behörde geschickt.

Gegen die Ausweitung des Betriebs des Rettungshubschraubers und der Hobbyflieger am Flugplatz Pattonville sind laut Regierungspräsidium (RP) Stuttgart etwa 185 Einwendungen eingegangen. Das RP entscheidet unter anderem darüber, ob der dort stationierte Rettungshubschrauber künftig auch nachts regelmäßig starten und landen darf. Viele Anwohner fürchten um ihre Nachtruhe. Das RP sagt noch nichts zur weiteren Verfahrensdauer oder dazu, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

Das sagen offizielle Stellen

Nachbarn
Die Gemeinderäte in Kornwestheim und Remseck suchen mit ihren Stellungnahmen zur Ausweitung des Flugbetriebs einen Mittelweg. Sie fordern unter anderem Lärmschutz – und nach Möglichkeit eine Verlegung des Start- und Landeplatzes des Rettungshubschraubers innerhalb des Flugplatzgeländes.

Landrat Dietmar Allgaier befürchtet eine Verschlechterung der Versorgung, wenn Nachtflüge nicht genehmigt werden. Foto: KS-Images.de/Karsten Schmalz (Archiv)

Landkreis
Der Ludwigsburger Landrat Dietmar Allgaier hat sich für die Nachtflüge ausgesprochen. Er befürchtet eine Verschlechterung der Notfallversorgung, sollten die Nachtflüge in Pattonville nicht genehmigt werden, und ein anderer Standort deswegen dafür genutzt werden. Im Kreishaus steht man bei Realisierbarkeit einer Verlegung innerhalb des Flugplatzes und auch einer Lärmschutzwand positiv gegenüber. Die Stadt Stuttgart, auf deren Gemarkung der Flugplatz liegt, hat noch bis zum 19. August Zeit für eine Stellungnahme.