Johann Westhauser im Krankenhaus. Foto: dpa

Die Kosten für die spektakuläre Rettung Johann Westhausers aus der Riesending-Schachthöhle geht in die Millionen. Die Hubschraubereinsätze der bayerischen Polizei muss der Höhlenforscher aber nicht bezahlen.

Die Kosten für die spektakuläre Rettung Johann Westhausers aus der Riesending-Schachthöhle geht in die Millionen. Die Hubschraubereinsätze der bayerischen Polizei muss der Höhlenforscher aber nicht bezahlen.

Murnau - Der Höhlenforscher Johann Westhauser muss nach seiner spektakulären Rettung aus der Riesending-Schachthöhle die Hubschraubereinsätze der bayerischen Polizei nicht bezahlen.

Für diese Flüge werde keine Rechnung gestellt, bestätigte der Sprecher des bayerischen Innenministeriums, Stefan Frey, am Montag einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Bürger würden nur zur Kasse gebeten, wenn sie den Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hätten. „Hier liegt kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vor.“ Eine Summe nannte Frey nicht.

Insgesamt sollen die Kosten für die beispiellose Rettungsaktion in die Millionen gehen. Neben der bayerischen Polizei waren zahlreiche andere Hilfskräfte beteiligt. Unter anderem flog auch die Bundespolizei Hubschraubereinsätze.