Nach der spektakulären Rettungsaktion aus der Falkensteiner Höhle zeigt sich einmal mehr: Leichtsinn sollte seine Quittung bekommen, meint unsere Kommentatorin Carola Fuchs.
Grabenstetten - Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Das hat der Philosoph Immanuel Kant gesagt. Das gilt auch für jene zwei jungen Männer, die von den Einsatzkräften der Höhlenrettung und der Bergwacht in einer aufwendigen und teuren Bergungsaktion am Ende glücklich befreit wurden. Noch sind die Betroffenen nicht gehört. Noch ist nicht klar, was den Guide und seinen Gast geritten hat, trotz des Regens in die sich bei Niederschlag schnell füllende Falkensteiner Höhle zu gehen. Aber übertrieben viel gesunder Menschenverstand, das kann man wohl sagen, wird es nicht gewesen sein. Wenn die eigene Abenteuerlust die Gesundheit anderer gefährdet, sollte sie ihre Grenzen finden.
Wer Verbote ignoriert, sollte dafür die Rechnung zahlen
Im Winter sind es Skifahrer, die von ihren technischen Fähigkeiten überzeugter sind als von Lawinenwarnungen, die vom Fahren abseits markierter Pisten abraten. Im Sommer sind es vor allem Bergwanderer und Radfahrer, die die Rettungskräfte fordern, weil sie sich oft genug aus Selbstüberschätzung auf Touren begeben, die ihre Kondition übersteigt. In den vergangenen zwölf Jahren hat sich nach Angaben der für die deutsche Alpenregion zuständigen Bergwacht in Bayern die Zahl der Sommereinsätze in ihrem Bereich auf 3000 verdoppelt. Die Bergretter machen dafür den Nutzungsdruck der bayrischen Alpen, die hohe Erwartungshaltung und den Erlebnisdrang der Menschen verantwortlich.
Wer eindeutige Warnungen und Verbote ignoriert, sollte dafür die Rechnung zahlen – und zwar grundsätzlich. Im aktuellen Fall ist der Guide versichert. Ob die Versicherung die stattlichen Einsatzkosten übernimmt, ist indes noch nicht klar. Wenn der Menschenverstand die Abenteuerlust nicht begrenzen kann, dann schafft es vielleicht der Geldbeutel.