Die Initiative „Rettet die Bienen" hat vor mehr als einem Jahr den Anstoß zu einem strengeren Naturschutz gegeben. Das Resultat wird nun in Gesetzesform gegossen. Foto: dpa/Fabian Sommer

Die Einigung zwischen Bauern, Naturschützern und Politik ist nicht umsonst zu haben. 62 Millionen Euro veranschlagt die Regierung allein für 2020 und 2021. Dazu kommt der „Erfüllungsaufwand“ von Wirtschaft, Kommunen und Bürgern.

Stuttgart - Der Artenschutzgedanke schlägt sich in Paragrafen nieder: Die Landesregierung hat am Dienstag die Eckpunkte, die über den Winter in einem breiten Beteiligungsprozess von Naturschutz, Landwirtschaft und Politik erarbeitet worden sind, in Gesetzesform gegossen und verabschiedet. „Unser Gesetzesvorschlag ebnet den Weg für ein gutes Miteinander“, erklärte Agrarminister Peter Hauk (CDU), und sein Kollege vom Umwelt- und Naturschutzressort, Franz Untersteller (Grüne), nannte das Vorhaben „zukunftsweisend“.

Mit dem 15-seitigen Werk, zu dem Interessenvertreter nun drei Wochen lang Stellung beziehen können, ehe der Landtag am Zug ist, nimmt die Koalition tief greifende Änderungen in zwei Landesgesetzen vor: im Naturschutzgesetz sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz. So wird etwa der Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten verboten, und das Land verpflichtet sich, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 generell um 40 bis 50 Prozent zu reduzieren. Der Schutz von Streuobstwiesen wird verstärkt, und die Kommunen sind zur Erweiterung des Biotopverbunds verpflichtet. Auf freiwilliger Basis soll außerdem der Anteil der Öko-Landwirtschaft bis zum Jahr 2030 auf 30 bis 40 Prozent zunehmen.

Artenschutz kostet Geld“

Breiten Raum nimmt in der Vorlage das Thema Finanzen ein. „Artenschutz kostet Geld“, erklärten Hauk und Untersteller dazu. Wie viel genau, vermögen sie derzeit noch nicht zu sagen. Klar ist aber, dass die vom Landtag kurz vor Weihnachten bewilligten Mittel von 62 Millionen Euro für die Jahre 2020 und 2021 nicht ausreichen werden. Der Löwenanteil dieses Betrags, 43 Millionen, kommt den Bauern zugute, da sie zum Beispiel mehr Geld im Landesprogramm „Fakt“ für naturnahe Landbewirtschaftung erhalten sollen.

Darüber hinaus werden 20 neue Stellen geschaffen, um die Beratung beim Pflanzenschutz und beim Ökolandbau zu verbessern. 19 Millionen verbucht der Umweltminister bei sich – zum Beispiel für den Ausbau des Biotopverbunds.

Zeitaufwand für Anträge

Aber auch Wirtschaft, Kommunen und Bürger müssen für den Artenschutz tiefer als bisher in die Tasche greifen. So beziffert die Regierung den „Erfüllungsaufwand“ – also die gesamten Kosten sowie den Zeitaufwand – für die Wirtschaft auf jährlich 1,56 Millionen Euro sowie einmalig 0,11 Millionen. Auf die Landesverwaltung und die Kommunen kommen jährlich 11,6 Millionen sowie einmalig 3,68 Millionen Euro zu.

Der Erfüllungsaufwand für die Bürger wird auf jährlich 73,25 Stunden berechnet. Dies ergibt sich laut Gesetzesbegründung vor allem dadurch, dass die Umwandlung von Streuobstwiesen in Bauland künftig erheblich schwieriger und aufwendiger sein wird. Der Zeitbedarf wird also für die Antragstellung prognostiziert.

All diese Ausgaben, so die beiden Minister, seien aber mehr als gerechtfertigt: „Die Kosten, die beispielsweise durch einen dauerhaften Verlust der Bestäubungsleistung von Insekten entstehen würden, wären um ein Vielfaches höher“, sagen sie.