Wer noch Resturlaub aus dem Jahr 2016 hat, muss diesen nun zeitnah nehmen. Foto: dpa

Wer noch Resturlaub aus dem Jahr 2016 aufgespart hat, muss jetzt aktiv werden. Wir haben zusammengestellt, welche Rechte ein Arbeitnehmer hat, wenn es um seine Urlaubstage geht.

Stuttgart - Urlaubstage hat man gefühlt immer zu wenige. Und doch kann so mancher Arbeitnehmer seine gesetzlich vorgeschriebenen freien Tage im Jahr nicht komplett abbauen. Manch einer spart die freien Tage sogar absichtlich an, um dann einen langen Urlaub machen zu können. Andere wollen gar ganz auf den Urlaub verzichten, um ihn sich auszahlen zu lassen. Doch ist das überhaupt möglich? Welche Rechte hat der Arbeitnehmer, wenn es um seine Urlaubstage geht?

Laut des Bundesurlaubsgesetzes muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur dann möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.

Arbeitnehmer mit Resturlaub sollten jetzt aktiv werden

Konnten Berufstätige ihren Urlaub aus 2016 nicht nehmen, sollten sie also jetzt aktiv werden. Denn in vielen Fällen müssen Beschäftigte die freien Tage aus 2016 bis zum 31. März nehmen. Machen sie das nicht, verfällt der Urlaub ersatzlos. Etwas anderes kann aber gelten, wenn Arbeitgeber und -nehmer eine längere Frist vereinbart haben.

Es gibt aber noch eine weitere Ausnahme: Kann jemand seinen Urlaub wegen einer Langzeiterkrankung in 2016 nicht ganz nehmen, gilt die enge Frist bis zum 31. März 2017 nicht. Vielmehr haben Arbeitnehmer dann bis zum 31. März 2018 Zeit.

Wer sich jedoch den Urlaub in der Hoffnung angespart hat, ihn sich auszahlen zu lassen, könnte eine böse Überraschung erleben. Denn ein Arbeitnehmer kann keine Auszahlung in bar verlangen. Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn im laufenden Kalenderjahr das Arbeitsverhältnis endet. Dann können Arbeitnehmer sich den Resturlaub auszahlen lassen, wenn sie ihn nicht mehr nehmen können.

Laut des Bundesurlaubsgesetzes haben Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf mindestens 24 Werktage.