Die Regeln zur Anlieferung beim Restmüllheizkraftwerk ändern sich. Foto: S. Schlecht

Private Anlieferer von Abfällen müssen sich am Böblinger Restmüllheizkraftwerk von Januar an auf neue Regelungen einstellen.

Für alle Anlieferer am Restmüllheizkraftwerk Böblingen ändern sich vom 1. Januar 2026 an die Anlieferbedingungen. Der Grund sind neue arbeitsschutzrechtliche Vorgaben, das berichtet die Stadt Böblingen in einer Mitteilung.

 

Demnach sei ab dem neuen Jahr die Anlieferung von Abfällen nur noch mit Fahrzeugen, die selbstständig abkippen können, erlaubt. Anlieferer, die Müll aus Renovierungen oder Sperrmüll mit Fahrzeugen mit Handentladung bringen wollten, – dazu zählen beispielsweise Sprinter, Transporter oder auch Pkw mit Anhänger – müssten dann abgewiesen werden.

Stadt Böblingen verweist auf Wertstoffhöfe

Hintergrund dieser Maßnahme sei die Umsetzung von gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen, so die Stadt. Von Januar 2026 an dürften sich keine Personen mehr in der Anlieferhalle aufhalten. Die bisher für Kunden zur Handentladung genutzten Container außerhalb der Anlieferhalle seien im Zuge umfangreicher Baumaßnahmen entfernt worden.

Die Stadt verweist für kleinere Mengen an Sperrmüll oder Renovierungsabfälle aus Privathaushalten auf die Wertstoffhöfe des Landkreises. Für größere Mengen Müll und Abfälle, die nicht aus Privathaushalten stammten, müsse man sich an einen privaten Entsorgungsfachbetrieb wenden.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb steht bei Rückfragen telefonisch unter der Nummer 0 70 31/66 31 550 zur Verfügung.