Freude bei den Gästen: Seit Montag dürfen Restaurants, Biergärten und Co. auch in Stuttgart länger öffnen. Foto: dpa/Tom Weller

Die Sonne lockt die Menschen nach draußen und die Gaststätten haben offen. Doch wie lange dürfen Restaurants, Biergärten und Co. ihre Gäste bedienen? Und ab wann entfällt die Testpflicht? Wir geben Antworten.

Stuttgart - Sonnenschein, Temperaturen um die 25 Grad – die kommenden Tage schreien förmlich nach einem Besuch im Biergarten, der dank der niedrigen Corona-Inzidenz auch wieder möglich ist. Allerdings gibt es Vorgaben, die beachten werden müssen, und da kann man im Dickicht der Coronaregeln leicht den Überblick verlieren.

Mehr Zeit zum Schlemmen

Die gute Nachricht zuerst: Gaststätten dürfen ihre Gäste wieder länger bedienen. Seit Montag gilt in Stuttgart die dritte Öffnungsstufe und die bis dato geltende Sperrstunde bis 21 Uhr greift nicht mehr. Gäste dürfen sich nun bis 1 Uhr in Kneipen, Bars und Lokalen aufhalten. Nach 1 Uhr können Speisen und Getränke abgeholt werden oder to go verkauft werden. Daneben müssen die Kontaktdaten der Gäste erfasst und der Mindestabstand eingehalten werden.

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Allerdings müssen die Besucher weiterhin einen Test, Impf- oder Genesennachweis vorlegen. Die Testpflicht für die Außengastronomie entfällt erst dann, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 35 liegt. In Stuttgart lag diese am Mittwoch bei 35,7. Wenn die nächste Öffnungsstufe greift, sind auch Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen innen und außen möglich. Diese müssen aber getestet, geimpft oder genesen sein.