In Corona-Zeiten bietet der Pavillon Platz für knapp 40 Personen. Das ist die Hälfte der Gesamtkapazität des griechischen Restaurants Ilysia. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Das Ilysia in Stuttgart-Vaihingen darf den Pavillon nicht mehr betreiben. Der Streit gärt schon seit Jahren. Nun hat die Stadt hat ein Zwangsgeld verhängt – und der Wirt eine Petition beim Landtag eingereicht.

Vaihingen - Für die Verfasser der Petition ist es „juristische Förmelei“. Auf dreieinhalb Seiten haben sie den Mitgliedern des Petitionsausschusses im baden-württembergischen Landtag dargelegt, warum die Gaststätte Ilysia Am Wallgraben ihren Pavillon nicht weiter betreiben darf – und warum es der Wirt bisher dennoch getan hat.

Der Streit zwischen dem Gastronomiebetrieb und dem Baurechtsamt der Stadt Stuttgart währt schon seit Langem. Die Familie Sakellariou übernahm das Restaurant 1989. Schon damals gab es auf dem eigenen Grundstück eine überdachte Außenbewirtschaftung. Seit 2008 steht dort ein Pavillon – eine Art Zelt mit 80 Quadratmetern Grundfläche, bei dem das Dach und die Seitenwände geöffnet werden können. Seit 2015 geht die Stadt dagegen vor. Das Amt ordnete den Abbruch an, mit der Begründung, dass es keine Baugenehmigung gebe und ein Baulinienplan aus dem Jahr 1942 dem Pavillon entgegenstehe. Zudem sei der Pavillon zu nah an der Gaststätte, es bestehe daher Brandgefahr, und die erforderlichen Abstände zum Nachbarn seien nicht eingehalten.

Der BDS-Vorsitzende spricht von einer offensichtlichen Ungleichbehandlung

Die Familie Sakellariou habe intensiv an einem Kompromiss gearbeitet, heißt es in der Petition, welche am Donnerstag von dem Wirt, dem Vaihinger BDS-Vorsitzenden Matthias Filbinger und einigen der Mitstreiter im Landtag abgegeben wurde. So hätten selbst eingeholte Gutachten ergeben, dass der Pavillon so positioniert werden könnte, dass alle erforderlichen Abstände eingehalten werden. Doch die Stadt habe das ohne nähere Begründung abgelehnt. Weil kein Gespräch zustande gekommen sei, habe die Familie schließlich gegen die Abbruchanordnung geklagt.

Im Mai dieses Jahres untersagte die Stadt schließlich die Nutzung des Pavillons zum 28. August. „Dies geschah, obwohl die Abbruchanordnung gerichtlich noch nicht entschieden ist und obwohl Herr Sakellariou über eine Gaststättengenehmigung von 2017 verfügt, die ihm den Betrieb im Pavillon bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung erlaubt“, heißt es in der Petition. Und weiter steht dort: „Wir sind entsetzt, dass die Stadt inmitten der für Gastwirte existenzbedrohenden Corona-Krise der Familie Sakellariou die Außenbewirtschaftung verbietet.“ Für Filbinger ist es auch eine „offensichtliche Ungleichbehandlung“. Denn in ganz Stuttgart werde Gastronomen angesichts der Pandemie die Bewirtung auf öffentlichen Wegen und Plätzen weitgehend gestattet. Die Familie könne aktuell nicht auf ihre Außengastronomie verzichten. Denn im Innenraum dürften unter Corona-Bedingungen nur knapp 40 Gäste bewirtet werden. Der Pavillon biete noch einmal Platz für genauso viele Menschen, ohne die Abstandsregeln zu verletzen. „Wenn der Pavillon geschlossen werden muss, muss das Ilysia die Hälfte seiner Belegschaft entlassen“, sagt Filbinger.

In Corona-Zeiten sei die Außengastronomie besonders wichtig

Um das zu vermeiden, setzte sich die Familie über die vom Baurechtsamt gesetzte Frist hinweg und betrieb ihre Außengastronomie über den 28. August hinaus. Nur wenige Tage später war der Bußgeldbescheid im Briefkasten. 5003,45 Euro soll der Wirt zahlen. Zudem kündigte die Verwaltung ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro an, wenn die Außenbewirtschaftung nicht bis zum 5. Oktober aufgegeben werde.

3878 Bürger haben die Petition unterzeichnet

„Es scheint, als wolle man an der Gastwirtsfamilie ein Exempel statuieren. Dies halten wir für falsch. Wir sind vielmehr überzeugt, dass ein für alle Seiten zufriedenstellender Ausweg gefunden werden kann und muss“, ist in der Petition zu lesen. Dort wird der Vorschlag gemacht, dass der Pavillon bis zur Fertigstellung des neuen Bebauungsplans geduldet wird. „Sicher gibt es auch andere Lösungsmöglichkeiten. In jedem Fall bedarf es Ihrer Vermittlung hierzu“, heißt es in der Petition an die Landtagsabgeordneten.

Viele Menschen unterstützen das Anliegen: 3878 Bürger haben unterschrieben. Mit der Petition fordern sie, „mit Ausnahme des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sämtliche anhängigen Verfahren in dieser Angelegenheit ruhen zu lassen“, insbesondere solle bis zur Entscheidung über die Petition das verhängte und angedrohte Zwangsgeld ausgesetzt werden.

Der Gastwirt verschaffe sich einen Vorteil, sagt die Stadtverwaltung

Die Pressestelle der Stadt Stuttgart bestätigt auf Nachfrage unserer Zeitung das Bußgeld in Höhe von insgesamt 15 000 Euro. Das Baurechtsamt lässt über die Pressestelle aber auch ausrichten, dass der Pavillon keine „coronabedingt erweitere Nutzung einer Freifläche“ sei. Das Amt habe schließlich bereits 2015 die Beseitigung angeordnet. Dem seien die Eigentümer nicht gefolgt. „Die Verwaltung stellt klar: Es ist eine rechtswidrige Nutzung. Der Gastwirt verschafft sich dadurch einen Vorteil gegenüber rechtstreuen Gastwirten“, heißt es abschließend in der Stellungnahme der Stadt.

Nun wird der Petitionsausschuss entscheiden. Seine Aufgabe ist es generell, sich mit Eingaben von Bürgern zu befassen, die sich durch eine Behörde ungerecht behandelt fühlen. Im Unterschied zu Gerichten darf der Petitionsausschuss nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen, sondern auch deren Zweckmäßigkeit. Gegen das Zwangsgeld hat der Wirt Einspruch eingereicht. Filbinger geht davon aus, dass dieser eine aufschiebende Wirkung hat, bis eine richterliche Entscheidung gefallen ist. Folglich wurden im Pavillon des Ilysias am Montag noch Gäste bewirtet.