Einige Rentner können die 300 € doppelt erhalten. Foto: Davide Rachelli / shutterstock.com

Rentner, die nebenbei einen Minijob ausführen, haben die Energiepauschale meist schon erhalten. Doch die Auszahlung der Rentenzahlstellen erfolgt erst im Dezember. Wird das Geld in diesem Fall doppelt ausbezahlt?

Während die meisten Rentner sich noch bis zum Dezember gedulden müssen, bis sie die Auszahlung der Energiepauschale erhalten, haben Ruheständler mit Minijob die 300 € wahrscheinlich schon erhalten. Nun stellt sich die Frage, ob sie doppelt vom Staat bedacht werden. Denn eigentlich hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass der Anspruch auf die Energiepauschale pro Person nur einmal besteht. Trifft das auch auf besagten Sonderfall zu?

Kann die Energiepauschale doppelt ausbezahlt werden?

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf Ihrer Webseite ein offizielles FAQ zur Energiepauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende veröffentlicht. Darin wird auch die Frage behandelt, wie zu verfahren ist, wenn Rentner die 300 € bereits als Erwerbstätige erhalten haben. Die Antwort dürfte alle Betroffenen freuen. Denn nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung schließen die beiden Zahlungen einander nicht aus. Man könne in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein, heißt es weiter. Lediglich wer mehrere Renten bezieht, erhält das Geld nur einmal. Tatsächlich erhalten Rentner, die einen Minijob ausführen, die Energiepauschale doppelt und dürfen die 600 € behalten. Aber das Geld muss dennoch versteuert werden.

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So wird die Energiepauschale versteuert

Auch Rentner müssen die Energiepauschale versteuern. Die 300 € müssen in der Steuererklärung unter sonstige Einkünfte eingetragen werden. Wer 600 € erhalten hat, muss dies natürlich so angeben. Wie viel von dem Geld netto übrig bleibt, kann nicht pauschal gesagt werden. Ausschlaggebend sind die Höhe der Rente und der persönliche Rentenfreibeitrag.