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Die zahlreichen Fehler bei der Besteuerung von Renten werden die Betroffenen noch lange in Atem halten. Für die Finanzämter wird das eine extreme Belastung.

Berlin - Die zahlreichen Fehler bei der Besteuerung von Renten werden die Betroffenen noch lange in Atem halten. "Für die Finanzämter wird das eine extreme Belastung", sagte der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG), Manfred Lehmann. Derzeit sei noch offen, welche Steuerbescheide nachträglich noch geändert werden könnten. Am Wochenende war bekanntgeworden, dass wahrscheinlich die Steuern Hunderttausender Rentner falsch berechnet wurden, im Schnitt geht es um rund 250 Euro pro Fall.

Die Steuerbehörden in Nordrhein-Westfalen hatten in einem Pilotprojekt erstmals die Angaben von Ruheständlern mit den Bezugsmitteilungen von Banken, Sparkassen, Lebensversicherern und der Deutsche Rentenversicherung abgeglichen. In der Stichprobe war fast jede vierte Steuererklärung falsch. Hochgerechnet auf Deutschland wären jeweils rund eine Million Rentner betroffen, die Steuern zurückbekämen oder nachzahlen müssten. Grund ist nach Angaben Lehmanns das komplizierte Steuerrecht.

Auch in Baden-Württemberg werden sich die Behörden nun mit dem Fall beschäftigen müssen. Der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Blenke (Calw) stellte eine offizielle Anfrage bei der Landesregierung, mit der geklärt werden soll, "unter welchen Umständen und in welchem Umfang" die Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung steuerpflichtig sind. "Vielen Rentnern brennt dieses Thema unter den Nägeln, da sie der Auffassung sind, dass sie nach Eintritt in den Ruhestand keine Steuererklärung mehr abzugeben haben", begründete Blenke seinen Vorstoß.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Rentnern, die Steuern nachzahlen sollen, die Forderung zu prüfen. "Die Betroffenen sollten erst zu einem Steuerberater oder zu Lohnsteuerhilfevereinen gehen und den Bescheid gegenchecken lassen", sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, Gerd Billen. "Man sollte nicht ungeprüft sofort zahlen." Steuer-Gewerkschafter Lehmann sagte, den Ruheständlern werde keine Mogelei unterstellt, falls Steuererklärungen falsch seien. Angesichts von sieben verschiedenen Rentenarten und drei Besteuerungsfolgen kämen selbst Experten ins Straucheln. Gerade den Rentnern sei korrektes Verhalten oft sehr wichtig. "Die machen sich viele Sorgen", sagte er. "Im Moment steckt da kein Skandal und kein Problem dahinter." Wünschenswert seien Bagatellgrenzen und großzügige Regelungen für alle Beteiligten. Ruheständler müssten zunächst nicht von sich aus mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen.

DSTG-Bundesvorsitzender Dieter Ondracek sagte, dass die Hochrechnung der Fallzahlen auf das Bundesgebiet falsch sein könnten. Auf dem Land hätten möglicherweise weniger Menschen eine Betriebsrente als im nordrhein-westfälischen Ballungsraum. Der Umgang mit den falschen Erklärungen sei noch völlig offen. Denn grundsätzlich sei eine Steuerbescheid einen Monat nach Zusendung bestandskräftig und dürfe nur aufgehoben werden, wenn er offensichtlich unrichtig sei. Laut Ondracek ist es nach der geltenden Abgabenordnung möglich, dass es nur zu Nachforderungen komme, aber nicht zu Rückzahlungen der Finanzämter.

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