Freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse rentieren sich durch frühere oder höhere Rentenauszahlungen – und diese Vorsorge kann lukrativer sein als private Altersvorsorgemodelle. Worauf man dabei achten sollte.
Stuttgart - Ein regelmäßiger und unkomplizierter Geldfluss lebenslang – das ist das Prinzip einer Rente. Doch viele Menschen kommen ins Grübeln, wenn sie ihren Rentenbescheid sehen. Sie wünschen sich eine höhere Rente oder wollen früher in den Ruhestand gehen. Deshalb gibt es diverse Möglichkeiten, die Altersrente aufzubessern – Betriebsrenten etwa, aber auch die Rürup- sowie Riester-Rente und private Rentenversicherungen. Doch auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet Möglichkeiten, durch freiwillige Einzahlungen vorzusorgen. Für wen sich das lohnt und wie es funktioniert, beantworten wir hier.
Welche Vorteile bieten freiwillige Rentenbeiträge? Wer freiwillig Rentenbeiträge nachschießt, bessert seinen Rentenanspruch auf und kann unter Umständen früher in Rente gehen, wie es bei der Stiftung Warentest heißt. Langjährig Versicherte können ab 35 Beitragsjahren vorzeitig eine Rente beziehen, allerdings mit Abschlägen. Wer im Laufe seines Lebens absehbar keine fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen wird, könne durch freiwillige Nachzahlungen dieses Ziel erreichen, um überhaupt einen Anspruch auf Altersrente zu haben, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
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Wer kann Zusatzzahlungen leisten? Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können freiwillige Ausgleichszahlungen für künftig zu erwartende Rentenabschläge leisten. Auch wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – etwa als Selbstständiger, Frührentner, als Hausfrau oder Hausmann –, kann freiwillige Einzahlungen leisten. Diese sind für das Jahr 2021 noch bis zum 31. März möglich. Aber auch für Ausbildungszeiten, die bei der Rente nicht berücksichtigt werden, kann man Rentenbeiträge nachzahlen. „Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, können keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt werden“, so Braubach. Wichtig: Wer für Ausbildungszeiten freiwillig nachleisten möchte, muss spätestens bis zum 45. Geburtstag einen Antrag dafür stellen.
Für wen lohnen sich Nachzahlungen? Das hängt immer vom Einzelfall ab. Wer sich unsicher ist, kann sich kostenlos an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Das geht telefonisch unter 08 00 / 10 00 48 00 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Bei der Beratung können auch individuelle Probeberechnungen zu den Auswirkungen freiwilliger Einzahlungen angefordert werden. Die Stiftung Warentest rät, dieses Angebot in jedem Fall wahrzunehmen und vorab zudem einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Dann werde überprüft, ob alle bisherigen Beiträge und rentenrechtlich relevanten Zeiten auf dem Rentenkonto richtig verbucht sind. Mit in die Überlegungen einbeziehen sollte man auch die Steuervorteile, die die freiwilligen Einzahlungen bringen: 92 Prozent der Einzahlungen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings müssen im Gegenzug die späteren Rentenzahlungen versteuert werden.
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Wie kann der Antrag auf freiwillige Rentenbeiträge gestellt werden? Wer zu der Erkenntnis gelangt, dass sich eine Nachzahlung lohnt, muss die Nachzahlung beantragen. Das geht mit dem Formular V0080, das auf der Webseite der DRV zum Download bereitsteht.
In welcher Höhe sind freiwillige Einzahlungen möglich? Derzeit müssen Versicherte für jeden Monat, den sie nachversichern möchten, mindestens 83,70 Euro einzahlen. Bei maximal 1320,60 Euro ist aktuell Schluss. Die Beitragszahlungen können laut DRV auch über fünf Jahre in Raten bezahlt werden. Grundsätzlich gilt dabei: Je höher die Nachzahlung, desto mehr erhöht sich auch der spätere Rentenanspruch. Für freiwillige Beiträge von 10 000 Euro im Jahr 2021 schreibt die Rentenkasse Ansprüche von 44,25 Euro monatlich brutto gut. Das ist viel im Vergleich mit so manchem klassischen Angebot privater Rentenversicherer.
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Was ist, wenn man im Alter ohnehin auf Grundsicherung angewiesen sein wird? Auch für Personen, die so geringe Altersbezüge erwarten, dass sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein werden, kann sich eine freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse lohnen. DRV-Expertin Braubach zufolge werden Renten, die auf freiwilligen Beiträgen beruhen, seit einigen Jahren nicht mehr bei der Grundsicherung angerechnet.
Für wen lohnen sich die Einzahlungen nicht? Grundsätzlich sollten sich Versicherte vor Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung genau überlegen, welcher Vorsorgeweg am besten zu ihnen passt. Wer jederzeit auf sein angespartes Kapital zugreifen, zu Beginn des Ruhestands frei über sein Gesamtkapital verfügen oder möglichst viel seines Vermögens vererben möchte, für den seien freiwillige Rentenzahlungen womöglich nicht geeignet, so die Stiftung Warentest. Hier wäre dann der Abschluss einer privaten Rentenversicherung der bessere Weg.
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Info: Wie sich Abschläge berechnen
Altersgrenze
Die Möglichkeit, durch freiwillige Beitragsleistungen Rentenminderungen auszugleichen, war 2017 mit dem Flexirentengesetz vom 55. auf das 50. Lebensjahr gesenkt worden. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente in Anspruch nehmen möchte, muss für jeden Monat, den er die Rente früher beziehen will, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Diese Abschläge können durch freiwillige Beitragszahlungen ausgeglichen werden.
Beliebtheit
Immer mehr Versicherte machen davon Gebrauch: 2017 waren es noch rund 11 600 Versicherte, im Jahr 2019 stieg die Zahl auf 26 000, so die aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung.