Im Rems-Murr-Kreis wird vorerst kein weiteres Windrad aufgebaut. Foto: Gottfried Stoppel

Drei weitere mögliche Areale für Windkraftanlagen im Kreis werden gestrichen. In allen drei Fällen wiegt aus Sicht des Landratsamts der Naturschutz schwerer als die Windenergie.

Rems-Murr-Kreis - An den drei potenziellen Standorten WN 18 „Jux“ bei Rudersberg, WN 19 „Hörnle“ bei Winnenden/Leutenbach und WN 35 „Kaiserstraße“ zwischen den Schorndorfer Teilorten Oberberken und Schlichten wird sich in absehbarer Zukunft kein Windrad drehen. Diese drei so genannten Vorranggebiete für Windkraftanlagen liegen in Landschaftsschutzgebieten. Es wäre also nur dann möglich, Windräder zu errichten, wenn der Landschaftsschutz für die benötigten Flächen aufgehoben würde. Dafür wäre ein so genanntes Änderungsverfahren notwendig – aber ein solches wird wohl an keinem der Standorte angestrebt werden.

In den vergangenen Monaten hat das Landratsamt die betroffenen Areale unter die Lupe genommen. Hintergrund ist, dass der Regionalplan, in dem die Vorranggebiete für Windkraft eingezeichnet sind, fortgeschrieben werden soll. Rechtsverbindlich gültig kann die Änderung des Regionalplans allerdings erst werden, wenn Landschaftsschutzgebiete, in denen Vorranggebiete liegen, durch die Naturschutzbehörden geändert worden sind.

Umweltdezernent: Prognose fällt nicht positiv aus

Das Landratsamt wägt in seiner Einschätzung ab, ob eine Zurückstellung des Naturschutzes gerechtfertigt ist. „Wenn es andere Gründe gibt, weswegen sich an einem Standort nie ein Windrad drehen wird, dann macht es auch keinen Sinn, die Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen“, erläutert der zuständige Umweltdezernent Peter Zaar. In allen drei aktuell untersuchten Fällen kommt die untere Naturschutzbehörde zu dem Ergebnis, dass kein Änderungsverfahren eingeleitet wird: „Die Prognose einer Abwägung zugunsten der Windenergie fällt nicht positiv aus“, sagt Zaar.

Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Beispielsweise wird für den Standort Jux angenommen, dass dort Rot- und Schwarzmilan, Baumfalke und Wespenbussard leben. „Unabhängig von uns hat der Betreiber selbst ein Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben. Und auch er kommt zu dem Ergebnis, dass dort nie Windräder stehen werden, weil es gefährdete Vögel gibt“, erläutert Zaar. Auch am Standort Hörnle werde von einer hohen Dichte an Rotmilanen ausgegangen.

Ein laues Lüftchen reicht nicht aus

Ein anderes Kriterium ist die prognostizierte Windgeschwindigkeit. Dieses beschert dem Standort WN-35 das Aus. Für ein hohes öffentliches Interesse an der Realisierung von Windkraftanlagen bedarf es einer gewisse Windstärke, „ein laues Lüftchen reicht da nicht aus“, sagt Peter Zaar. Als Grundlage wird der Windatlas des Landes hinzugezogen. Dieser besagt, dass an der Kaiserstraße zwischen Oberberken und Schlichten die sogenannte Windhöffigkeit in einer Höhe von 100 Metern über dem Boden deutlich unter 5,75 Metern pro Sekunde liegt. „Das geplante Vorranggebiet wäre für die Windenergienutzung geeignet, jedoch kann kein hohes öffentliches Interesse unterstellt werden“, heißt es in der Begründung für die Ablehnung.

Am Mittwochabend hat der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart der Einschätzung des Landratsamtes zugestimmt. Vor diesem Hintergrund hat nun auch die Stadt Schorndorf für dieses Projekt die Reißleine gezogen: „Wir steigen aus dem Verfahren aus“, sagt der Oberbürgermeister Matthias Klopfer. Im Januar war die Stadt vom Landesbetrieb ForstBW gefragt worden, ob die Kommune an einer gemeinsamen Ausschreibung des Standorts interessiert sei. Dieser liegt auf Staats- und Stadtwald. Das grundsätzliche Interesse der Stadt an dem Projekt hatte im Frühjahr vor allem in Oberberken für Aufregung gesorgt und für besorgte Anfragen von Bürgern im Gemeinderat.

Klopfer vermisst Rückhalt von Landratsamt

Persönlich sei er immer noch zu 100 Prozent vom Weg einer dezentralen Energiewende überzeugt. „Aber ich habe keine Lust, Projekte voranzutreiben, bei denen es rechtliche Bedenken gibt. Dafür haben wir zu viele wichtige Projekte in der Stadt“, sagt Klopfer, der offensichtlich den Schulterschluss mit und den Rückhalt vom Landratsamt vermisst. „Ich habe das Gefühl, dass man dort nach den Erfahrungen mit dem Standort Goldboden den extrem beschwerlichen Weg nicht gehen will“, sagt der Schorndorfer Oberbürgermeister.

Für Peter Zaar ist jedoch nicht der öffentliche Druck der springende Punkt. „Wir entscheiden nach harten Fakten, die wir uns nicht ausdenken.“ Es nütze nichts, alle Augen zuzudrücken – und dann möglicherweise so einen Fall wie in Braunsbach bei Schwäbisch Hall zu haben. Dort steht ein neugebautes Windrad still, weil das Genehmigungsverfahren fehlerhaft war. Am Standort Jux seien Naturschutzbehörde und Betreiber unabhängig voneinander zu dem gleichen Ergebnis gekommen, was er als eine Bestätigung sehe. Zaar: „Das Artenschutzgutachten in Jux zeigt, dass unsere Prognose exakt richtig war.“

Windkraft im Rems-Murr-Kreis

Realisiert
Am längsten gibt es das Windrad bei Welzheim, das sich bereits seit 2004 dreht und von der Bürgerwind Welzheim betrieben wird. Ende vergangenen Jahres sind zudem drei Windräder auf dem Goldboden bei Winterbach ans Netz gegangen, realisiert von der EnBW.

Geplant
Im vergangenen Jahr hat die EnBW den Standort Urbach übernommen. Nach den bisherigen Plänen sollen auf einem ehemaligen Bundeswehrgelände zwei Windräder entstehen. Das Genehmigungsverfahren steht noch relativ am Anfang. Mitten im Verfahren ist man beim Standort GP 03 bei Unterberken, auf dem vier Windkraftanlagen entstehen könnten. Dort werden bis zum Herbst detaillierte Artenschutzgutachten erstellt. Antragsteller für die Windräder sind die Stadtwerke Schorndorf und Fellbach sowie die Energieversorgung Filstal. Am Standort Zollstock-Springstein wurden dem Investor – der W-I-N-D Energien Kirchheim – nur eins von ursprünglich sechs geplanten Windrädern genehmigt. Seitdem hat sich nichts getan.

Verschoben
Weiter unklar ist, wie es mit der Buocher Höhe (WN 25) weitergeht. Bisher gibt es einen Konflikt mit dem Drehfunkfeuer der Flugüberwachung. Dieses soll 2020/2021 erneuert werden, dann könnte geprüft werden, ob dort Windkraftanlagen zulässig sind.