Gegen die Maskenpflicht in einem definierten Bereich in Winnenden hat ein Bürger geklagt – in erster Instanz erfolgreich. Foto: dpa/Kira Hofmann

„Voraussichtlich rechtswidrig“ nennt das Stuttgarter Verwaltungsgericht einen Passus in der Corona-Allgemeinverordnung des Landkreises. Zumindest in Winnenden gilt er daher vorerst nicht mehr.

Rems-Murr-Kreis - Die vom Rems-Murr-Kreis angeordnete erweiterte Maskenpflicht ist bis auf weiteres nicht mehr gültig – zumindest für einen kleinen Bereich der Stadt Winnenden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Eilantrag eines Bürgers stattgegeben, der gegen eine vom Landratsamt verfügte Pflicht geklagt hatte, in einer sogenannten Verdichtungszone der Stadt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Verfügung sei nach dem Urteil des Verwaltungsgericht vorerst hinfällig, teilt eine Gerichtssprecherin mit. Die Corona-Verordnung des Landes, wonach eine Maske auch im Freien getragen werden muss, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Passanten nicht gewährleistbar ist, sei davon nicht tangiert.

Verdichtungszone nicht plausibel

Der Kreis hatte wegen der stark gestiegenen Infektionszahlen die Maskenpflicht mit der Allgemeinverfügung verschärft: So sind im gesamten Rems-Murr-Kreis seither Mund-Nasen-Bedeckungen auch auf Wochenmärkten zu tragen sowie in Gebieten, welche die Städte als sogenannte Verdichtungszonen definieren können, weil die Verantwortlichen befürchten, dass dort der Abstand von anderthalb Metern nicht einzuhalten ist.

Grundsätzlich hat das Verwaltungsgericht nichts dagegen, die Landesvorgaben mit einer Allgemeinverfügung zu verschärfen, wie sie der Rems-Murr-Kreis erlassen hat. Im konkreten Fall indes hält man den Winnender Verdichtungszonen-Passus für „voraussichtlich rechtswidrig“. Es lägen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass die Maskenpflicht in den definierten Bereichen über die in der Landes-Corona-Verordnung ohnehin festgehaltene Tragepflicht in Fußgängerzonen hinaus nötig sei. Außerdem seien weder Ausnahmen noch zeitliche Einschränkungen vorgesehen. Die Begründung der Stadt Winnenden, es handle sich um – tagsüber wie nachts – besonders stark frequentierte Orte, könne „in dieser Pauschalität nicht zu überzeugen“, argumentiert das Verwaltungsgericht.

Landrat: Urteil stellt Maskenpflicht nicht in Frage

Wie das das Landratsamt auf das Urteil reagieren wird, prüfen laut der Behörde zurzeit deren Juristen. Der Landrat Richard Sigel betont allerdings: „Die Maskenpflicht hilft im Kampf gegen das Coronavirus, das ist der Stand der Forschung. Wichtig ist: Das Urteil stellt diese nicht an sich in Frage. Es geht hier vielmehr um ein Detail, das den Städten und Gemeinden eine größtmögliche Flexibilität ermöglichen sollte.“