Ein heute 23-Jähriger wird ohne Führerschein erwischt und bedroht den Zugbegleiter mit einer Pistole. Ein Vierteljahr später überfällt er eine Tankstelle – das Gericht stuft ihn als schuldunfähig ein.
Dass ein Zugkontrolleur einen Fahrgast ohne einen gültigen Fahrschein erwischt, kommt durchaus häufig vor. Dass dieser ihn jedoch mit einer Waffe bedroht, ist zum Glück selten. Im vergangenen November geschah aber genau dies – der Mann, der dafür verantwortlich war, wurde am Freitag vom Landgericht Stuttgart in eine Psychiatrie eingewiesen.
An einem Abend im September 2021 wurde der heute 23-Jährige in einem Regionalzug ohne Fahrschein erwischt. Er wollte dennoch bis Oppenweiler weiterfahren und wurde deshalb in Backnang des Zugs verwiesen. Der Zugbegleiter beobachtete jedoch, wie der Mann weiter vorne wieder einsteigen wollte. Als er ihn daran hindern wollte, soll der junge Mann ihm eine Pistole gezeigt haben, danach ergriff er die Flucht. Der Zugbegleiter rief die Polizei. Wie sich später herausstellen sollte, handelte es sich bei der Pistole um eine Luftdruckwaffe. Angesichts der Aufnahmen von Überwachungskameras war erwiesen, dass es sich bei dem 23-Jährigen um den Täter handelt. Er sagte jedoch aus, sich nicht mehr an die Bedrohung erinnern zu können. Nach einer Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft setzte die Polizei ihn damals wieder auf freien Fuß.
Maske, Geld und eine Pistole gefunden
Monate später überfiel der Mann dann eine Tankstelle in Sulzbach. Am Morgen des 24. Februar betrat er einen Tankstellenshop an der Umgehungsstraße, bedrohte eine Kassiererin mit einem Messer und ergriff mit Geld aus der Registrierkasse die Flucht. Allzu viel hatte sich zu jener Uhrzeit aber noch nicht darin befunden: Die Beute betrug ungefähr 600 Euro.
Zunächst hatte der Mann Glück, er entging einer Kontrolle der Polizei. Da er den Behörden wegen ähnlicher Taten schon bekannt war, geriet er dennoch bald ins Visier der Ermittler. Als Polizisten den 23-Jährigen besuchten, entdeckten diese in seiner Wohnung nicht nur Cannabispflanzen und den benommen wirkenden Angeklagten, sondern auch eine Sturmhaube und Kleidung, wie sie der Räuber getragen hatte, einen Stapel Geld, das mutmaßlich aus dem Tankstellenüberfall stammte, sowie eine schwarze Pistole. Ob sie auch jene Druckluftwaffe ist, mit der der Kontrolleur am Backnanger Bahnhof bedroht worden war, ist nicht geklärt. Auch die genaue Höhe der Beute steht nicht fest, denn die Angaben vom Angeklagten und dem Eigentümer der Tankstelle liegen um etwas mehr als 100 Euro auseinander.
Angeklagter sagt, er sei psychisch krank
Die vom Überfall betroffene Mitarbeiterin der Tankstelle ist von den Ereignissen schwer mitgenommen und leidet noch heute unter den Folgen des Überfalls. Sie ist in psychologischer Behandlung, ihre Aussage machte sie nicht im Gerichtssaal mit dem Angeklagten, sondern, von Videotechnik übertragen in einem Nebenraum.
Auch der Angeklagte selbst hat psychische Probleme: Er ist alkoholsüchtig und sagte aus, er sei psychisch krank und höre Stimmen. Ein Gutachter bestätigte dies dem Landgericht gegenüber – was schlussendlich wegen der daraus resultierenden Schuldunfähigkeit zu einem Freispruch führte. „Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet. Gegen ihn wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 560 Euro angeordnet“, teilt ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart mit. Auch die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen Auslagen soll der arbeitslose 23-Jährige nun tragen.