Mehlschwalben nisten bevorzugt unter Dachvorsprüngen. Foto: Sigerist

Weil der Bestand von Mehl- und Rauchschwalben in den vergangenen 25 Jahren drastisch zurückgegangen ist, stehen die Zugvögel unter einem besonderen Schutz.

Rems-Murr-Kreis - Weil vielerorts die ersten Schwalben wieder in ihre Nester einziehen, macht das Landratsamt darauf aufmerksam, dass die Behausungen der Zugvögel unter einem ganzjährigen Schutz stehen. Das bedeutet: auch leere Nester dürfen nicht – oder nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörden – entfernt werden. Auf jeden Fall muss in der näheren Umgebung ein Ersatz für die Tiere bereitgestellt werden.

Als Grund dafür gibt die Behörde an, dass der Bestand von Mehl- oder Rauchschwalben in den vergangenen 25 Jahren drastisch zurückgegangen sei. Ihr Lebensraum werde durch eine zunehmende Flächenversiegelung, den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft, aber auch durch eine veränderte Hausbauweise und die mutwillige Zerstörung von Nistplätzen durch Menschen bedroht. Mittlerweile stehen beide Schwalbenarten, die bevorzugt unter Dachvorsprüngen, beziehungsweise in Ställen und Scheunen nisten, auf der Liste bedrohter Vogelarten. Auch ihre Nester stehen laut Paragraf 44, Absatz eins des Bundesnaturschutzgesetzes unter einer besonderen Obhut. Demnach ist es verboten „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“.

Wer Schwalben am oder im Haus habe und Bau- oder Renovierungsmaßnahmen plane, solle deshalb rechtzeitig an die Verlegung der Nester denken. Beratung oder Hilfe bieten die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt und verschiedene Naturschutzorganisationen an. Weitere Informationen im Internet gibt es hier.