Die Cosima-App des Landratsamts ist nur noch eingeschränkt nutzbar. Foto: Gottfried Stoppel

Der Kreischef hält die Differenzierung zwischen Schul- und Arbeitgeber- sowie sonstigen Schnelltests für nicht nachvollziehbar. Sollte die Intention sein, Impfanreize zu schaffen, sollten die Verantwortlichen das auch offen kommunizieren.

Rems-Murr-Kreis - Mit dem Online-Buchungssystem Cosan und der App Cosima hat der Rems-Murr-Kreis gut funktionierende digitale Corona-Teststrukturen etabliert. Auch zum Ende der kostenlosen Bürgertests will das Landratsamt diese noch aufrecht erhalten. Allerdings gibt es wegen der am Freitag in Kraft getretenen neuen Corona-Verordnungen Einschränkungen. Der Landrat Richard Sigel kann einige nicht nachvollziehen.

Landrat: Impfen ist weiter der Königsweg

„Das Impfen ist weiterhin der Königsweg, um die Pandemie hinter uns zu lassen“, betont Richard Sigel. Dies gelte angesichts der neuen optionalen 2-G-Regel umso mehr. Solange es aber weder eine Impfpflicht gebe, noch die 2-G-Regel flächendeckend greife, werde die Teststruktur im Rems-Murr-Kreis weiterhin gebraucht. Dafür könne auch weiterhin die Buchungsplattform Cosan des Kreises genutzt werden. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden darf, könne auf diese Weise gegen einen entsprechenden Nachweis einen kostenlosen Schnelltest ordern. Die Änderungen seien in der Buchungsplattform hinterlegt. Auch wer keinen Nachweis habe, könne buchen – eben einen Selbstzahler-Test. Die Preise dafür legten die jeweiligen Testzentren selbst fest.

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Größere Einschränkungen gibt es hingegen bei den überwachten Selbsttests mit Hilfe der Cosima-App. Diese könne zwar weiterhin in Betrieben und Schulen genutzt werden und dort die Dokumentation erleichtern. Auch vor dem Friseurbesuch oder dem Fußballtraining könne die Cosima-App weiter zum Einsatz kommen. Allerdings kann die Testung von Kunden dann nicht als weitere Eintrittskarte beim späteren Restaurant- oder Kinobesuch genutzt werden. Stattdessen müssten sich nicht-immunisierte Bürger dann in der nächsten Einrichtung erneut testen lassen.

Nicht offen kommuniziert?

Rems-Murr-Landrat Sigel kann diese Änderung der Corona-Verordnung nicht nachvollziehen: „Die Differenzierung zwischen Schul- und Arbeitgebertestung einerseits und sonstigen Schnelltests andererseits bringt praktische Probleme mit sich.“ Man merke dies an zahlreichen Rückfragen. Sigel hätte sich eine klare und einheitliche Regelung auf Bundesebene gewünscht, und er sagt deutlich: „Sollte die Intention in Berlin sein, Schnelltests kostenpflichtig zu machen, um Impfanreize zu setzen, dann sollte man dies den Menschen auch klar sagen und alle Ausnahmen für kostenlose Schnelltests abschaffen.“