Die Polizei hat einen 32 Jahre alten Mann festgenommen. Er steht im Verdacht, am 7. und 8. Januar 2013 mit einer Bombe am Fellbacher Bahnhof gedroht und einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst zu haben. Foto: dpa/Symbolbild

Ein 32 Jahre alter Mann hat nun der Polizei gestanden, für die beiden Bombendrohungen vom 7. und 8. Januar am Fellbacher Bahnhof verantwortlich zu sein.

Fellbach: Die Polizei hat nach umfangreichen Ermittlungen einen 32-jährigen Mann überführen können, der am 7. und 8. Januar 2013 über den Notruf zwei Bombendrohungen für den Fellbacher Bahnhof (Rems-Murr-Kreis) ausgesprochen hat.

Die Beamten teilten mit, dass der Mann zuerst nur die Drohung vom 8. Januar gestanden hatte. Nun bekannte er sich auch zu der ersten Bombendrohung. Als Motiv gab er Langeweile an.

Bei der Polizei Waiblingen war am 7. Januar kurz nach 18 Uhr über Notruf eine Drohung eingegangen. Ein anonymer männlicher Täter hatte angegeben, dass am Fellbacher Bahnhof eine Bombe hochgehen würde. Dies löste einen Großeinsatz aus. Über 40 Beamte der Bundespolizei, der Bereitschaftspolizei, der Polizeidirektion Esslingen und der Polizeidirektion Waiblingen hatten den Bahnhof weiträumig abgesperrt und mit Polizeihunden und Spezialisten die mögliche Bombe gesucht. Gegen 20.40 Uhr konnte Entwarnung gegeben und der Bahnhof sowie die Bahnstrecke, wieder freigegeben werden.

Am Dienstag kurz vor 17 Uhr ging erneut eine Bombendrohung bei der Waiblinger Polizei ein. Abermals drohte ein Mann mit einer Bombe am Fellbacher Bahnhof. Der Anruf konnte auf eine Telefonzelle am Bahnhof Fellbach zurückverfolgt und der 32-Jährige festgenommen werden. Nach kurzem Leugnen räumte der Mann die zweite Bombendrohung ein. Die erste Bombendrohung hatte er zunächst vehement abgestritten.

Die Ermittlungen ergaben nun, dass auch die erste Bombendrohung dem 32-Jährigen anzulasten ist. Aufgrund der erdrückenden Beweislast räumte der Mann schließlich auch die erste Bombendrohung in seiner Vernehmung ein.

Auf den 32-Jährigen kommt nun ein Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zu. Weiter wird geprüft, inwieweit ihm die Einsatzkosten von mehreren tausend Euro auferlegt werden können.