Einen vollständigen Schutz gegen Masern bieten nur zwei Impfungen. Foto: Gottfried Stoppel

Gegen die Masern schützen eine Immunität dank einer früheren Erkrankung oder die ab März vorgeschriebene Impfung. Was die Masern-Impfpflicht bedeutet – und warum das Rems-Murr-Gesundheitsamt zurät:

Rems-Murr-Kreis - Von 1. März an müssen Kindergarten- und Schulkinder gegen Masern geimpft oder immun sein. Die Impfpflicht gilt auch für Lehrer, Mitarbeiter von Praxen, Pflegediensten und Krankenhäusern. Neuzugänge müssen die Impfung sofort vorweisen, alle anderen mit einer Übergangsfrist bis Juli 2021.

Wie werden Masern ausgelöst?

Durch Masern-Viren, die nur von Mensch zu Mensch übertragen werden. Durch Niesen, Husten oder Sprechen können sich die Erreger per Speichel-Tröpfchen über eine Distanz von mehreren Metern verbreiten und eingeatmet werden.

Sind Masern eine Kinderkrankheit?

Nein, jeder kann daran erkranken, der nicht schon eine Infektion durchgemacht hat oder geimpft ist. Wer Masern hatte, ist lebenslang geschützt und überträgt die Krankheit nicht. Den Ruf der Kinderkrankheit haben die Masern deshalb, weil sie so ansteckend sind, dass Menschen vor Einführung der Impfung meist schon früh mit den Viren in Kontakt kamen und sich als Kind ansteckten.

Wie weiß ich, ob ich geschützt bin?

Bei Menschen, die vor 1970 geboren wurden, geht man davon aus, dass sie Kontakt zu Masern hatten und daher geschützt sind. Wer nach 1970 geboren wurde, ist häufig gar nicht oder nur einmal geimpft, einen vollständigen Schutz bieten aber nur zwei Impfungen. Ob man in der Vergangenheit Masern hatte oder nicht, kann man bei einer Blutuntersuchung sehen.

Was ist zu tun nach Masern-Kontakt?

Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfiehlt Menschen ohne Impfschutz in diesem Fall eine sogenannte Riegelungs-Impfung innerhalb von drei Tagen. So kann der Ausbruch der Erkrankung unter Umständen verhindert oder der Verlauf zumindest abgeschwächt werden.

Woran erkenne ich eine Erkrankung?

Die Krankheit beginnt mit starken grippeähnlichen Beschwerden – hohem Fieber, Husten und Schnupfen. Bis zum Ausbruch des typischen Hautausschlages, drei bis sechs Millimeter großen, hellroten Flecken, die – anders als bei Röteln – ineinanderfließen, dauert es ungefähr zwei Wochen. Erkrankte sind schon etwa drei bis fünf Tage zuvor ansteckend und bleiben es nach dem Auftreten des Hautausschlages noch etwa vier Tage.

Wann kann man frühestens impfen?

Babys müssen bei der ersten Impfung mindestens neun Monate alt sein, meist wird aber im Alter von elf bis 14 Monaten geimpft. Frühestens vier Wochen später und spätestens Ende des zweiten Lebensjahrs sollte die zweite Impfung erfolgen.

Wer kontrolliert die Impfpflicht?

Laut Bundesgesetz müssen Kita- und Schulleitungen den Masernimpfschutz aller Kinder oder Schüler, aber auch der erwachsenen Mitarbeiter überprüfen. Hat ein Kita-Kind keinen Impfschutz, darf es nicht betreut werden, nicht geimpfte Mitarbeiter dürfen nicht arbeiten. Schulpflichtige Kinder ohne Nachweis müssen von der Schule aufgenommen und das Gesundheitsamt benachrichtigt werden. Informiert eine Leitung das Amt nicht, sind Bußgelder von bis zu 2500 Euro möglich.

Was ist, wenn der Nachweis fehlt?

Das Gesundheitsamt kann nach Ablauf einer Frist den Betroffenen zu einer Beratung einladen, heißt es im Gesetz. Im Einzelfall entscheidet das Amt, ob nach Ablauf einer Frist Geldbußen und Zwangsgelder sowie Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden. Eine Zwangsimpfung kommt laut Gesetz nicht in Betracht.

Gibt es Medikamente gegen Masern?

Nein, es gibt kein Medikament, das die Viren direkt bekämpfen kann. Möglich ist nur eine Behandlung der Symptome wie etwa Fieber oder Husten.

Wie halten es andere Länder?

Ganz unterschiedlich. Laut dem European Centre for Disease Prevention and Control haben Frankreich und Italien sowie zahlreiche osteuropäische Länder eine Impfpflicht bei Masern. Belgien, die Niederlande oder Griechenland nicht.

Das sagte Der Leiter des Kreisgesundheitsamts, Dr. Claus Unger

Herr Unger, halten Sie eine Masern-Impfpflicht für sinnvoll? Warum?

Impfungen zählen nach wie vor zu den wichtigsten und wirksamsten Präventionsmaßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Dabei geht es nicht nur darum, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Indirekt schützen Impfungen aber auch diejenigen Mitbürger, die nicht geimpft werden können. Die Eliminierung von Masern, Röteln und Poliomyelitis ist dabei ein wichtiges Ziel der internationalen Gesundheitspolitik. Wir beobachten, dass noch zu wenige Eltern ihren Kindern die zweite Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln geben. Dies wäre aber nötig, um einen sicheren Impfschutz zu erreichen. Und auch, um Infektionskrankheiten wie Masern, die schwere Gesundheitsschäden zur Folge haben können, völlig zurückzudrängen, ist der vollständige Impfschutz bei jedem Einzelnen notwendig.

Was sagen Sie Eltern, die fürchten, ihr Kind könnte durch eine Impfung Schaden nehmen?

Eltern sollten bei jeder Entscheidung zur Impfung ihrer Kinder bedenken, dass auch vermeintlich als harmlos angesehene Kinderkrankheiten wie Masern oder Mumps gravierende Folgen haben können. Das Risiko, an einer schweren Impfnebenwirkung zu erkranken, ist dagegen äußerst gering. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich und unerwünschte Nebenwirkungen werden nur in sehr seltenen Fällen beobachtet.

Es ist bei Verstößen gegen die Masernimpflicht von Bußgeldern von bis zu 2500 Euro die Rede. Wer verhängt diese?

Laut Bundesgesetz gibt es die Möglichkeit, Bußgelder auszustellen. Wie dieser Prozess genau abläuft, das wird derzeit noch geklärt.

Wie viele Masernfälle gab es in den vergangenen Jahren im Rems-Murr-Kreis?

Im Rems-Murr-Kreis gab es im Jahr 2015 vier Masernfälle, 2016 und 2017 keine, im Jahr 2018 drei Fälle und 2019 einen Fall.

Gibt es weitere Krankheiten, für die eine Impfpflicht angeraten wäre? Gegen welche Krankheiten sollte jeder Rems-Murr-Bürger mindestens geimpft sein?

Beim Bundesgesundheitsministerium gibt es eine gute Übersicht dazu.