Bei EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager biss Google auf Granit – der Konzern muss wegen Wettbewerbsverstößen eine Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro zahlen Foto: AP

Googles Suchmaschine ist enorm erfolgreich. Doch der Konzern nutzt seine gewaltige Präsenz auf den Bildschirmen auch, um Kunden über den Tisch zu ziehen. Die EU geht deshalb zu Recht gegen Google vor, meint unser Autor Klaus Köster.

Stuttgart - Es gibt wenige Firmen, deren Namen in die Alltagssprache übergegangen sind. Google gehört dazu – das „Googeln“ ist nicht nur sprachlich zum Synonym für die Suche im Internet geworden. Neun von zehn Online-Suchanfragen in Europa laufen heute über diese Tochter des US-Konzerns Alphabet. Google entscheidet somit darüber, was im Internet gefunden wird und was nicht. Das verschafft dem Unternehmen eine gewaltige Macht über das, was die Menschen lesen, denken – und auch kaufen. Google macht sich das schon lange zunutze. Wer etwa das Wort „Kühlschrank“ eintippt, bekommt ganz oben eine Reihe von bebilderten Kaufangeboten zu sehen, an denen Google verdient. Je häufiger darauf geklickt wird, desto mehr bekommt der Suchmaschinenbetreiber von den Anbietern überwiesen.

Der Verbraucher aber geht davon aus, von Google ganz oben die besten Angebote präsentiert zu bekommen, was aber keineswegs so sein muss. Die EU-Kommission sieht darin zurecht einen Missbrauch von Marktmacht, denn dieses Geschäftsmodell, bei dem womöglich Verbraucher mehr bezahlen als nötig, funktioniert nur wegen der dominierenden Marktmacht. Die Rekord-Geldstrafe geht somit durchaus in Ordnung, schließlich hat das US-Unternehmen damit jahrelang viel Geld verdient. Nicht zuletzt hat Google damit Anbieter massiv benachteiligt, die womöglich besser sind.

Natürlich steht bereits der Vorwurf im Raum, die EU benutze das Verfahren gegen Google, um die USA für ihre geplanten Schutzzölle abzustrafen. Doch tatsächlich verstößt Google gegen Wettbewerbsregeln, die es schon lange vor der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten gab: Wer sich – wie Google mit seiner leistungsfähigen Suchmaschine – durch gute Angebote eine starke Position am Markt verschafft, darf für diesen Erfolg nicht bestraft werden. Wer sie aber missbraucht, um sich durch marktwidriges Verhalten Vorteile zu verschaffen, wird hart ausgebremst. Dafür haben auch in Deutschland bereits Autohersteller und Zulieferer massiv büßen müssen. Dem US-Unternehmen Google geht es nun nicht anders.

klaus.koester@stuttgarter-nachrichten.de