Ab Sonntag gelten neue Einreisebeschränkungen an der deutsch-tschechischen Grenze (Archivbild). Foto: dpa/Armin Weigel

Wegen der Verbreitung neuer Varianten des Coronavirus in Nachbarstaaten Deutschlands, gelten ab Sonntag neuen Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen. Ausnahmen für Berufspendler gibt es nicht.

Berlin - Die ab Sonntag geltenden neuen Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen sehen keine Ausnahmen für Berufspendler vor. Hintergrund des Verbots ist die Verbreitung neuer Varianten des Coronavirus in Nachbarstaaten. Wie das Bundesinnenministerium am Freitagabend mitteilte, dürfen aus Tschechien und weiten Teilen des österreichischen Bundeslandes Tirol ab Sonntag vorübergehend nur noch Deutsche, Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland, landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte und Gesundheitspersonal einreisen.

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Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder dürfen demnach auch kommen, aber nur wenn sie gemeinsam mit dem deutschen Angehörigen die Grenze passieren. Auch Lastwagenfahrer und sonstiges Transportpersonal im Güterverkehr sind von dem Verbot ausgenommen. Außerdem sollen Einreisen aus dringenden humanitären Gründen - etwa bei einem Todesfall - erlaubt sein. Auch in den Ausnahmefällen gelten Test- und Quarantänebestimmungen. Eine Beschränkungen der Einreise auf bestimmte Grenzübergänge soll es nicht geben.

Am Freitag kam die Slowakei hinzu

Tschechien und Tirol (mit Ausnahme des politischen Bezirks Liens, der Gemeinde Jungholz sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) waren am Donnerstag als „Virusvarianten-Gebiete“ eingestuft worden. Am Freitag kam die Slowakei hinzu. Für Großbritannien, Portugal und einige andere Staaten gilt dies schon länger.

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„Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie die Virus-Mutation zu uns rüber schwappt“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Grenzkontrollen im Herzen Europas seien schmerzhaft, „aber wir können das Virus derzeit nicht anders stoppen“.