Wer aus dem Urlaub kommt, muss darauf achten, dass seine Mitbringsel nicht gegen Zollvorschriften verstoßen. Das gilt insbesondere für Einreisen aus einem Nicht-EU-Staat. Eine Auswahl der Regelungen im Überblick. Foto: dpa

Souvenirs erinnern nach dem Urlaub noch lange an die schönsten Tage des Jahres. Doch bei der Auswahl der Mitbringsel ist Vorsicht geboten. Nicht alles darf so einfach mit nach Hause.

Leipzig - Zollhauptsekretär Stefan Jeschke und seine Kollegen stehen am Ende der Ankunftshalle des Flughafens Leipzig-Halle. Soeben ist eine Maschine mit Urlaubern gelandet, die Reisenden holen ihr Gepäck vom Laufband. Und nun wird es für die Zöllner spannend: Wer nimmt den grün markierten Ausgang und erklärt damit, dass er nichts anzumelden hat? Und wer geht durch den rot markierten Bereich und signalisiert damit, dass er ein Urlaubsmitbringsel dabei hat, für das er zum Beispiel noch Abgaben entrichten muss? "Viele wissen, dass sie verbotene Gegenstände mitbringen", sagt Jeschke.

Stichprobenartig lässt er Passagiere ihr Gepäck auf ein Rollband legen, wo es durch eine Durchleuchtungsanlage transportiert wird. Die erfahrenen Zöllner können auf dem Bild vieles erkennen, was dem Laien nicht auffallen würde. "Eine auffallend unauffällige Form verrät uns bisweilen, dass da jemand etwas besonders kreativ verpackt hat, um an uns vorbeizukommen", berichten die Zollbediensteten aus ihrem Alltag. So kann sich hinter einem Objekt, das auf dem Bildschirm rund zu erkennen ist, ein Schlagring verstecken, der illegal aus Bulgarien eingeführt werden soll.

Oder aber ganz harmlos als Kristallschale, die auf einem der Basare im Urlaubsland erstanden worden ist. Innerhalb der Europäischen Union, so Zollsprecherin Heike Wilsdorf, gelten etwa für Zigaretten und Alkohol Freigrenzen, die jeder Reisende kennen sollte. Und so sind es denn auch andere Dinge, nach denen die Zöllner oft Ausschau halten, wenn ein Flieger aus einem EU-Land angekommen ist. "Waffen und Arzneimittel stehen da auf der Liste ganz oben", erzählt Jeschke. Bei Medikamenten haben die Zöllner schon allerhand Überraschungen erlebt. "Eine Frau hatte sich aus dem Ausland einen Jahresvorrat an Anti-Baby-Pillen mitgebracht", weiß Wilsdorf zu berichten. Abgesehen davon, dass solche Mengen gar nicht eingeführt werden dürfen: "Oft handelt es sich um Fälschungen oder um Arzneimittel, die ganz anders zusammengesetzt sind als die mit gleichem Namen hierzulande."

Zertifikate taugen oft nichts

Kommt eine Maschine aus Fernost, aus der Karibik oder aus Afrika, dann schauen die Zollbeamten auch nach ganz anderen Mitbringseln. "Jetzt geht es um Tiere und Pflanzen, die geschützt sind, die aber immer wieder ins Land gebracht werden sollen", sagt Jeschke. "Wenn Reisende Muscheln oder Schnecken mitbringen, dann heißt es häufig "Die waren doch aber schon tot" als vermeintliche Rechtfertigung." Auch ein vermeintliches Zertifikat von dem ausländischen Händler taugt oft nichts.

Inzwischen zeigt der Kampf gegen den Handel mit geschützten Arten Ergebnisse. So führte das Hauptzollamt Dresden im vergangenen Jahr lediglich sechs Ermittlungsverfahren, bei denen es um den Verdacht von Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder das Bundesnaturschutzgesetz ging. 2013 waren es noch 16 Verfahren, 2012 sogar 34. Sichergestellt werden überwiegend Waren aus Elfenbein, Gebrauchsgegenstände und Modeartikel aus Reptilienleder, Pelze, Muscheln und Korallen oder getrocknete Seepferdchen, die in Asien als Heil- und Potenzmittel gelten.

Eingelegte Schlangen vom Markt

Asien ist für die Zöllner ohnehin ein besonderes Kapitel. "Da werden zum Beispiel eingelegte Schlangen ganz normal auf den Märkten angeboten", so Jeschke. Der Reisende sei dann oft der Auffassung, dass er nicht rechtswidrig handele, wenn er hier einkaufe. "Ein schwerer Irrtum", so Wilsdorf. Denn die Schutzbestimmungen gelten in Deutschland auch dann, wenn Souvenirs aus einem Land eingeführt werden, das dem internationalen Artenschutzabkommen nicht beigetreten ist.

Ein Blick auf die Internetseite des Zolls und die Unterseite "Artenschutz im Urlaub" kann da vor manch unliebsamer Überraschung schützen. 2500 bis 3000 Urlauber kommen täglich mit ungefähr 25 Flügen aus allen Urlaubsgebieten der Welt in Leipzig an. Viele müssen sich kontrollieren lassen. "Man entwickelt ein gewisses Gefühl dafür, wo sich ein genauerer Blick lohnt", sagt Jeschke. Eine gesunde Neugier sei für Zöllner von Vorteil, aber auch Gelassenheit. "Wenn wir bei jemandem etwas gefunden haben und der uns sagt "Nun habt euch mal nicht so affig" oder "Was ich mit meinem Geld kaufe, geht Sie gar nichts an", dann könnte man schon bisweilen aus der Haut fahren." Doch dazu lassen sich die Zöllner nicht hinreißen.