Helmut Kress hinter dem Tresen der Tübinger Weinstube Göhner. Er hofft, dass seine Vorstrafe bald gelöscht wird. Als Teenager war Helmut Kress beim Tübinger Jugendrotkreuz. Foto: Gottfried Stoppel

Wegen Unzucht mit Männern ist Helmut Kress als 15-Jähriger inhaftiert worden. Lange hat der schwule Tübinger Wirt über seine Verurteilung nach Paragraf 175 geschwiegen. Ein Gesetz soll die Justizopfer entschädigen – auch Kress hofft auf seine Rehabilitierung.

Tübingen - Als abnormal sind Jungs wie er beschimpft worden, als pervers und zügellos. „Ich hatte nie das Gefühl, dass ich krank bin“, sagt Helmut Kress, „ich war der Brave in der Familie, immer geschniegelt, immer das Hemd gebügelt.“ Umso fassungsloser war der damals 15-Jährige, als ihn morgens um 10 Uhr die Kriminalpolizei mit einem Wagen im Tübinger Stadtplanungsamt abholte, das war im Herbst 1961. Sie legten dem Lehrling, der Bauzeichner werden wollte, Handschellen an und führten ihn vor den Augen der Kollegen ab. Das Verhör dauerte bis in den Abend hinein und der eingeschüchterte Helmut Kress gestand, was bis dahin sein Geheimnis war: Er hatte eine Schwäche für andere Jungs und Männer, er traf sie heimlich auf der Abortanlage am Neckarufer und schlug sich mit ihnen ins Gebüsch. Es waren schnelle Kontakte, ein sexuelles Experimentieren in jungen Jahren.

„Es machte Spaß, ich habe mir nicht viel dabei gedacht“ erinnert sich Helmut Kress. Er musste für seine Unbekümmertheit bitter bezahlen. Wegen fortgesetzter Unzucht zwischen Männern sprach ihn das Amtsgericht Tübingen nach Paragraf 175 Strafgesetzbuch am 10. Februar 1962 schuldig. „Um dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, über die Schamlosigkeit seines Treibens einerseits und über die Notwendigkeit seinen Geschlechtstrieb in Zucht zu halten, nachzudenken, hat ihn das Gericht zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt.“ So steht es in der dreiseitigen Begründung des Urteils, das keinen Zweifel lässt an der „schädlichen Neigung“ des Beschuldigten.

Eine finanzielle Entschädigung für jedes Jahr hinter Gitter

Lange hat Helmut Kress geschwiegen über die Demütigungen jener Zeit, er hat verdrängt, was verboten war. Seine Sprache fand er dank Bundesjustizminister Heiko Maas wieder. Der hat jüngst einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um Homosexuelle, die nach dem Paragrafen 175 verurteilt wurden, kollektiv zu rehabilitieren. Auch eine finanzielle Entschädigung für jeden einzelnen ist geplant: 3000 Euro für die Verurteilung, 1500 Euro für jedes angefangene Jahr hinter Gitter. „Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzten jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde“, sagt Maas. Als „verfassungswidrig“ bezeichnet der Justizminister den 1935 von den Nationalsozialisten verschärften Paragrafen, den die Bundesrepublik übernommen und rigide verfolgt hatte. Bis 1994 standen homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Mindestens 54 000 Angeklagte wurden verurteilt, sie saßen oft jahrelang im Zuchthaus, weil sie Männer liebten. Entschärft wurde der Nazi-Paragraf erst 1969 – strafbar war der Homo-Sex dann nur noch bei Partnern unter 21 Jahren.

Die späte Genugtuung ist Kress wichtig. Er werde auf jeden Fall einen Antrag auf Entschädigung stellen, sagt der Wirt und lehnt sich auf der Eckbank gemütlich zurück. In die Weinstube Göhner in der Tübinger Unterstadt kommen die Gäste wegen der hausgemachten Maultaschen, der urigen Einrichtung und wegen Helmut Kress, den alle nur Poldi nennen. „Ich habe noch nie ein Doppelleben geführt“, sagt der 70-Jährige und dass er bei den Schwulenwitzen, die am Handwerkerstammtisch gerissen werden, herzhaft mitlachen könne. Kress ist ein Mann mit Bratkartoffelbauch, der sogar im Winter kurzärmlige Polo-Shirts und blaue Lederslipper trägt. Seine langjährige Begleiterin schläft nachts auf der Matratze neben ihm und passt ziemlich genau in eine seiner kräftigen Hände. Sie hört auf den Namen Schnecke und ist eine Mischung aus Chihuahua und Malteser. Während Kress erzählt, sitzt die Hündin neben ihm und spitzt gelegentlich neugierig die kleinen Ohren.

Ein Zuchthaus wie im Film

An die zwei Wochen Jugendarrest erinnert sich Kress bis ins kleinste Detail. Mit dem Zug war er alleine nach Oberndorf am Neckar gefahren, meldete sich an der schweren Tür der Haftanstalt. „Es war ein Zuchthaus wie im Film“, sagt er, ein Eimer mit Deckel diente als Toilette in der Einzelzelle, das Fenster war weit oben und vergittert. Kein Wort sprechen durften die Gefangenen, während sie Briefumschläge klebten oder Tarnnetze für die Bundeswehr knüpften. „Einmal die Woche gab es einen harten Tag, da mussten wir statt auf Matratzen auf Holzbrettern schlafen.“ Noch schlimmer als die Haft war für den Jugendlichen der Bruch mit seinem Vater. Nach dem Prozess sprachen sie kaum mehr miteinander – zu groß war die Schmach, zu schwer zu ertragen waren für den Senior all die Einzelheiten, die das Verfahren ans Licht gebracht hatte. Der Vater war ein strenger Eisenbahner. Er musste die Familie alleine versorgen, weil die Mutter mit einem Tumor querschnittsgelähmt im Krankenhaus lag. Von den sechs Kindern wohnten noch zwei zuhause. „Mein älterer Bruder war der Rabauke, der Problemjunge, eigentlich war ich immer der Unauffällige“, sagt Kress. Das Passfoto im Ausweis des Jugendrotkreuzlers zeigt einen ernsten Jungen. Die Haartolle mit Frisiercreme nach hinten gekämmt, links sitzt ein ordentlicher Scheitel.

Mehrmals die Woche ging Helmut Kress zum Schwulentreffpunkt am Neckarufer

Nach den abendlichen Terminen beim Rotkreuz begann Helmut Kress auf dem Nachhauseweg Abstecher zum Schwulentreff am Neckarufer zu machen – oft mehrmals die Woche. „In Tübingen hatten alle öffentlichen Klos Löcher in den Wänden“, erinnert sich Helmut Kress. „Wenn du nicht beobachtet werden wolltest, hast du Toilettenpapier nass gemacht und davor geklebt.“ Alles habe im Verborgenen stattfinden müssen, „du konntest ja niemanden mit nach Hause nehmen“. So ließ sich der 15-Jährige auf einen älteren Freund ein, der ihn mit dem Auto von der Lehrstelle abholte und in ein abgelegenes Gartenhäuschen in der Umgebung entführte.

Ein zweideutiger Liebesbrief an einen jungen Mann wurde Helmut Kress zum Verhängnis. Er hatte ihn in der Schublade seines Schreibtisches im Stadtplanungsamt liegen lassen, wo er entdeckt und bis an die Rathausspitze weitergeleitet wurde. Der Tübinger Oberbürgermeister Hans Gmelin erstattete höchstpersönlich Anzeige gegen den Zeichnerlehrling. „Nach dem Inhalt des Briefes könnte ein strafbare Handlung gem. §175 StGB beabsichtigt gewesen sein“, schreibt Gmelin an die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Tübingen. Den Brief, so führt er weiterhin aus, habe er der Landeskriminalhauptstelle übergeben.

Seine Lehrstelle hat Helmut Kress damals verloren, seinen Mut nicht. Er wurde Damenschneider, kellnerte nebenher und war bald Dauergast im Pub 13, einem schwulen Privatclub in der Tübinger Belthlestraße. In den Fotoalben und Zeitungsartikeln, die Helmut Kress auf dem Stammtisch in seiner Weinstube aufblättert, stecken Geschichten, die Bücher füllen könnten. Helmut Kress auf Rollerblades mit weißem Tangahöschen in einem Reutlinger Rotlichtlokal namens Jaguar. Kress als Rettungssanitäter bei der Bundeswehr oder als Kellner im Café Möhring am Kurfürstendamm.

Seine große Liebe Günther wurde umgebracht

Mit seiner großen Liebe Günther, einem Gourmetkoch, machte er im fränkischen Bad Windsheim ein Restaurant samt Hotel auf. Sie waren ein Erfolgspaar – das Haus gut besucht, die Küche überall gepriesen. „Es ging uns so gut und dann passierte es“, sagt Kress und schiebt einen Stapel Pressetexte über den Tisch. „Bluttat in der Kurstadt“, „Hotelier mit Schere erstochen.“ Ein Raubmord an seinem Partner, der Täter erhielt lebenslänglich. „Ich habe alles verloren“, sagt Helmut Kress und schaut auf sein Hündchen Schnecke, das friedlich neben ihm schlummert. „Ein Glück, dass ich in Tübingen die Weinstube übernehmen konnte und der Laden gut lief.“

Hinter Kress leuchten Plastikäpfel in Rot, Gelb und Grün, sie hängen über dem Tresen. Den Trinkspruch an der Wand hat er restaurieren lassen: „Ein fröhlich Gemüt, ein edler Wein, die sollen hier immer beisammen sein.“ Das Lokal ist sein Zuhause geworden, in den Etagen darüber wohnt er. „Ich würde mir wünschen, dass meine Vorstrafe gelöscht wird“, sagt der Kneipier und hofft, dass das Gesetz möglichst bald ins Kabinett eingebracht wird. Nicht ums Finanzielle geht es ihm dabei, versichert Kress, sondern um ein wichtiges Zeichen, das endlich gesetzt werde: Was einst als Recht galt, sei Unrecht gewesen.