Deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren dürfen am Sonntag in der Region Stuttgart auch die Regionalversammlung wählen Foto: Max Kovalenko

Für die fünfte Regionalversammlung bewerben sich 657 Kandidaten von zehn Parteien und Wählervereinigungen. Sie soll Probleme lösen, die speziell im Ballungsraum auftreten, etwa eine Zersiedelung wie in US-amerikanischen Ballungsräumen verhindern.

Stuttgart - 1994 durften die Bürger in der Region Stuttgart mit der Landeshauptstadt und den fünf Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr erstmals die Regionalversammlung wählen. Diese soll Probleme lösen, die speziell im Ballungsraum auftreten, etwa eine Zersiedelung verhindern, wie sie in US-amerikanischen Ballungsräumen gang und gäbe ist.

Für die fünfte Regionalversammlung bewerben sich 657 Kandidatinnen und Kandidaten von zehn Parteien und Wählervereinigungen. Die bereits im Gremium vertretenen Parteien CDU, SPD, Freie Wähler, Grüne, FDP, Linke, Republikaner und ÖDP werben in allen Kreisen und in Stuttgart um Stimmen, die Piraten treten nur in der Landeshauptstadt sowie den Kreisen Esslingen und Ludwigsburg, die Alternative für Deutschland nur in Stuttgart, Ludwigsburg und im Rems-Murr-Kreis an.

Entsprechend der Einwohnerzahl entfallen auf Stuttgart 18, Ludwigsburg 16, Esslingen 15, den Rems-Murr-Kreis zwölf, Böblingen elf und Göppingen acht Sitze. Zu den 80 Sitzen können bis zu 16 Ausgleichssitze hinzukommen. Aktuell hat die Versammlung 91 Regionalrätinnen und -räte. Die CDU ist von Anfang an die größte Fraktion, schrumpfte aber von einst 39 auf jetzt 29 Sitze.

Es folgt die SPD, Freie Wähler und Grüne streiten sich traditionell um Platz drei in der Größe der Fraktionen. Die Wähler haben nur eine Stimme, mit der sie eine Kandidatenliste wählen. Wie bei den Kommunalwahlen dürfen erstmals auch 16-Jährige wählen, anders als bei Gemeinderäten und Kreistagen sind aber die EU-Bürger außen vor.