So einfach kann’s gehen: Die Übertragung einer Gemeinderatssitzung im Internet. Das soll es nun auch in der Regionalversammlung geben. Foto: dpa

Jahrelang lief FDP-Fraktionschef Kai Buschmann in der Regionalversammlung mit seiner Forderung nach Onlineübertragung der Reden gegen eine Wand. Die großen Fraktionen und die Verwaltung blockten. Nun setzt ein Umdenken ein.

Stuttgart - Steter Tropfen höhlt den Stein. An dieses Sprichwort mag sich dieser Tage Kai Buschmann erinnert fühlen. Immer wieder hatte der FDP-Fraktionschef im Regionalparlament in den vergangenen Jahren eine Videoaufzeichnung der Reden und deren Übertragung auf Onlinekanälen gefordert. Genauso regelmäßig waren die Änträge der Liberalenvon den anderen Fraktionen und der Verbandsverwaltung abgelehnt worden – zuletzt Ende November. Doch jetzt steht Buschmann mit seiner vierköpfigen Fraktion im 87 Mitglieder zählenden Regionalparlament kurz vor dem Erfolg. Nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart derartige Aufzeichnungen unter bestimmten Rahmenbedingungen für zulässig hält, kündigt sich ein Umdenken an. Im nichtöffentlich tagenden Ältestenrat will man sich nun auf ein Procedere einigen. „Die Zeichen stehen auf eine Lösung“, bestätigten mehrere Fraktionschefs unserer Zeitung.

Lapidare Begründung

Groß debattiert wurde an jenem Mittwoch Ende November in den Etatberatungen der Regionalversammlung gar nicht mehr. „Die bisherige Einschätzung der rechtlichen Bewertung hat sich nicht geändert“ – mit dieser lapidaren Begründung und ohne Debatte wurde der FDP-Antrag auf Videoübertragungen von einer großen Mehrheit abgelehnt. Das Persönlichkeitsrecht und der Datenschutz der anderen Regionalräte und von Besuchern stehe einer Übertragung entgegen, so die Argumentation. Nur die rechtslastigen Gruppen AfD und Innovative Politik stimmten mit den Liberalen.

Buschmann beantragte wenige Tage später, dass die FDP auf eigene Kosten seine Rede zur Etatberatung am 5. Dezember aufzeichnen und verbreiten darf. Man werde darauf achten, dass Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzt würden. Regionalpräsident Thomas Bopp (CDU) lehnte dies mit Verweis auf den Beschluss der Mehrheit ab. Dagegen protestierte Buschmann wiederum beim für die Kommunalaufsicht zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart.

Beschwerde beim Regierungspräsidium

Er sieht sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, seine Meinung frei in Wort und Bild äußern zu können. Der mehrheitliche Teil der Regionalversammlung würde „die demokratischen Rechte einer kleineren Gruppe beschneiden“. Zudem wies Buschmann daraufhin, dass andere Städte – beispielsweise die Stuttgart und Konstanz – per Livestream aus dem Gemeinderat berichten würden. Und nicht zuletzt argumentierte er, dass immer weniger Zeitungen aus den Sitzungen des Regionalparlaments berichteten und die Argumente kleinerer Fraktionen kaum in die Berichterstattung einfließen würden. Damit interessierte Bürger sich selbst ein Bild machen könnten, würden ja auch andere Gremien wie Land- und Bundestag ihre Sitzungen übertragen.

Das Regierungspräsidium bestätigte zwar die Entscheidung Bopps, am 5. Dezember keine Übertragung zuzulassen. Videoveröffentlichungen der Reden seien aber nicht grundsätzlich unmöglich, sie seien an Rahmenbedingungen geknüpft – beispielsweise der, dass „alle Anwesenden einer solchen ausdrücklich zugestimmt haben.“ In einigen Gremien haben dies die Räte getan, in anderen werden Personen gepixelt oder nur die Redner gezeigt. Eine Lösung dürfte also auch für die Region möglich sein, hofft Buschmann. So sieht das im übrigen auch das Regierungspräsidium: „Wir gehen davon aus, dass für die Zukunft eine gemeinsame Entscheidung getroffen werden kann.“