In der kommenden Woche will die Regionalversammlung den Weg frei machen für die Windkraft-Vorranggebiete in der Region. Foto: Jan Woitas/dpa

Nach zwei Beteiligungsrunden will die Regionalversammlung neue Vorranggebiete für Windräder beschließen. Im Kreis Göppingen sind 19 Flächen dafür geplant.

Gut 23 Jahre ist es her, da sorgte ein Thema in der Region und im Landkreis Göppingen für viel Aufregung: Die Region hatte ein Verfahren zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen gestartet, insgesamt waren neun solcher Gebiete vorgesehen, sechs davon im Kreis Göppingen. Die Reaktionen fielen teils harsch aus, ein Göppinger CDU-Stadtrat nannte den Entwurf gar „kriminell“. Die Zeiten haben sich inzwischen allerdings geändert. Zwar gibt es noch immer keine ungeteilte Zustimmung und an manchen Standorten, etwa im Schurwald, Proteste. Doch vielerorts drehen sich die Rotoren mittlerweile und spülen vielen Kommunen ordentlich Geld in die Kassen, wie etwa in Lauterstein.​

 

Zehn Jahre gilt ein Regionalplan nach seiner Verabschiedung, jetzt ist es wieder einmal soweit. Schon vor knapp zwei Jahren hat der Landkreis seine Stellungnahme zu den neuen Vorranggebieten abgegeben und sah „keine Versagensgründe“, hatte aber Hinweise und Bedenken. Die flossen auch in das Verfahren ein, so wie mehr als 10 000 weitere Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen, sowohl von Kommunen und Verbänden als auch von Privatleuten.

Nach einem ersten Durchgang wurde der Entwurf überarbeitet und dann zum zweiten Mal öffentlich ausgelegt, um erneut die Möglichkeit für Einwände zu geben. An einigen Orten wurden auch Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung organisiert. Auch diese Frist ist mittlerweile abgelaufen. Klar ist: Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Region 1,8 Prozent ihrer Fläche als mögliche Standorte für Windräder ausweist sowie 0,2 Prozent für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Der Entwurf sieht jetzt 1,9 Prozent  der Fläche für Windkraft vor. 

Am kommenden Mittwoch soll die Regionalversammlung in Stuttgart nun den Regionalplan mit den Vorranggebieten sowohl für Windkraft als auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschließen. Geht der Entwurf so durch, gibt es im Landkreis 19 ausgewiesene Flächen für Windräder, zwei ursprünglich vorgesehene Gebiete bei Bad Boll (GP-06) und Wäschenbeuren (GP-02) sind schon nach der ersten Offenlegung gestrichen worden. Die ausgewählten Flächen entsprechen bestimmten Vorgaben, so müssen im Fall der Windkraft etwa die Mindestabstände zu Wohngebieten, Verkehrswegen oder Flugplätzen eingehalten werden. Einmal festgelegt, sind sie für die vorgesehene Nutzung gesichert und davor geschützt, anderweitig genutzt zu werden (dazu die Infobox). In einigen der Gebiete stehen schon Windkraftanlagen, so etwa im Windpark Lauterstein (GP-04) oder im Bereich „Königseiche“ (GP-05) bei Baiereck, wo zwei Windräder mit ihren Brummtönen immer wieder für Schlagzeilen sorgen.

Unter den jetzt zu beschließenden Gebieten im Planentwurf befinden sich auch umstrittene Areale wie etwa das vom Adelberger Gemeinderat abgelehnte Gebiet GP-01 (Kaiserstraße) oder GP-03, das ehemalige Bundeswehrdepot im Schurwald bei Wangen. Unweit von Baiereck an der Kreisgrenze im Rems-Murr-Kreis ist auch das von mehr als 100 auf 85 Hektar verkleinerte Gebiet RM-34 im Regionalplan enthalten. Gestrichen wurde wegen Überlastung das benachbarte RM-21. Die meisten der geplanten Vorranggebiete befinden sich jedoch im östlichen und im südöstlichen Kreisgebiet auf der Alb oder am Albtrauf.

Nicht berücksichtigt wurden die Einwände von Lauterstein nach der zweiten Offenlegung der Pläne: Da der Windpark GP-04 bereits 33 Prozent der Gemarkung einnimmt, forderte der Gemeinderat, das neue Gebiet GP-07 südlich von Nenningen und Grünbach vollständig zu streichen oder zumindest erheblich zu verkleinern. Im ersten Durchgang gab es noch eine Verkleinerung von 348 auf 232 Hektar, nach der zweiten Offenlegung ist es jedoch bei dieser Größe geblieben.

Keine Windräder westlich von Baiereck im Kreis Esslingen

Für Aufregung unter Windkraftgegnern hatte unlängst ein Genehmigungsantrag der Firma Uhl Windkraft für zwei Anlagen rund 900 Meter westlich von Baiereck im Kreis Esslingen gesorgt. Doch das ursprünglich vorgesehene knapp 13 Hektar große Vorranggebiet ES-01 ist bereits seit der ersten Offenlegung nicht mehr im Regionalplan enthalten und jetzt auch nicht wieder aufgenommen worden, hier werden also keine Windräder hingestellt.

Was passiert bei einem Nein?

Folgen
 Sollte die Regionalversammlung die Vorranggebiete ablehnen, hätte dies weitreichende Folgen: Weil Windräder planungsrechtlich sogenannte privilegierte Vorhaben sind, könnten sie im Außenbereich unter Einhaltung der Mindestabstände und anderer Kriterien überall errichtet werden. Dann wären sie in der gesamten Region grundsätzlich genehmigungsfähig.​

Nutzungen
 Es gibt klare Vorgaben und Regeln: Sind Vorranggebiete ausgewiesen, dürfen außerhalb dieser Flächen keine Windräder mehr errichtet werden. Im Gegenzug sind diese Gebiete besonders geschützt – andere Funktionen oder Nutzungen sind ausgeschlossen, „soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind“, wie es wörtlich im Raumordnungsgesetz heißt.

Bedeutung
Was die Ausweisung aber nicht bedeutet: Dass in den 19 Vorranggebieten im Landkreis oder den insgesamt 93 Gebieten in der Region demnächst überall Rotoren aufgestellt werden. Das ist zwar theoretisch möglich, doch erst einmal braucht es Investoren, die dann mit ihrem Projekt ein reguläres Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen.