Ein Windrad inmitten von Wiesen und Bäumen: für manche die Zukunft der Energiegewinnung, für andere eine Zerstörung der Landschaft. Foto: dpa

41 Windkraft-Standorte hat die Regionalversammlung vor einem Jahr festgelegt. Doch einige liegen in Landschaftsschutzgebieten, bei anderen – wie bei der Buocher Höhe bei Korb im Remstal – hat die Flugaufsicht ihr Veto eingelegt. Wie geht es jetzt weiter? Das ist in der Regionalpolitik umstritten.

Stuttgart - Der Regionalverband wird zunächst an seinem Grundkonzept für 41 Windkraftanlagenin der Region Stuttgart festhalten, das im September 2015 von der Regionalversammlung beschlossen wurde. Das ist am Mittwoch im Planungsausschuss deutlich geworden, der sich mit zwei aktuellen Entwicklungen beschäftigte. Zum einen unterstützt er den Bau dreier Windräder beim Ortsteil Büchenbronn der Stadt Ebersbach an der Fils (Kreis Göppingen), andererseits hält er am umstrittenen Standort Buocher Höhe bei Waiblingen zunächst fest, an dem wegen des Vetos der Flugsicherung momentan keine Windräder gebaut werden können und bei dem es noch nicht geklärt ist, ob der Bau in dem Landschaftsschutzgebiet überhaupt erlaubt wird.

Nach einem aufwendigen Verfahren, an dem in zwei Schritten Kreise, Kommunen und Bürger beteiligt worden waren, hatte die Regionalversammlung aus ursprünglich 96 schließlich 41 mögliche Standorte für Windkraftanlagen ausgewählt und dafür Flächen im Regionalplan reserviert. Dieses Vorgehen bestätigte nun der Petitionsausschuss des Landtags, indem er Eingaben, die sich gegen drei Anlagen auf dem Schurwald richteten, zurückwies, wie der regionale Planungsdirektor Thomas Kiwitt zu Beginn der Sitzung berichtete.

Viele Entscheidungen stehen noch aus

Allerdings ist das Standortkonzept der Region noch nicht rechtskräftig, da entscheidende Voraussetzungen – vor allem, ob Anlagen in Landschaftsschutzgebieten möglich sind – noch nicht geklärt sind. Deshalb muss über jeden einzelnen Standort, für den es Bauanträge gibt, in einem eigenen, vom zuständigen Kreis und dem Regierungspräsidium betriebenen Planungsverfahren befunden werden. Dabei muss auch der Verband Region Stuttgart den Standorten nochmals zustimmen.

Das machte der Planungsausschuss vor Kurzem bereits für Windräder bei Adelberg und bei Kuchen, bei denen das Genehmigungsverfahren aber noch nicht entschieden ist. Am Mittwoch ging es um drei Windkraftanlagen im Gebiet Sümpflesberg auf dem Schurwald. Gegen diese Pläne machen eine Bürgerinitiative und die Stadt Ebersbach mobil. Im Planungsaussschuss fiel die Zustimmung hingegen einhellig aus.

In einem weiteren, völlig anders gelagerten Fall gibt es innerhalb der Fraktionen aber unterschiedliche Meinung, ob die Region ihr 41-Standorte-Konzept weiterverfolgen soll. Grüne, SPD, Freie Wähler und Linke verteidigen es vehement, in der CDU gibt es Zweifel, die FDP fordert eine Revision. Der Anlass ist die Situation um die Buocher Höhe bei Korb im Rems-Murr-Kreis, einer Exklave der Stadt Waiblingen, die dort Windräder bauen will.

Dieser Plan stößt nicht nur auf den erbitterten Widerstand einer Bürgerinitiative, auch die Bundesaufsicht für Flugsicherung (Baf) legte ihr Veto ein. Sie befürchtet eine Störung von Funkfeuern. Da dies die Buocher Höhe als Windkraftstandort auf Dauer ausschlösse, will die Bürgerinitiative, dass das Gebiet als Windkraftgebiet gestrichen wird. Das hat auch die FDP beantragt, und der CDU-Regionalrat Frank Nopper machte klar: „Wir waren schon immer gegen diesen Standort und sind jetzt erst recht dagegen.“ Grüne, SPD, Freie Wähler und Linke betonten dagegen, dass es keine neuen Gründe gebe, das Gebiet aus dem Konzept zu streichen.

Warnungen des Planungschefs

Damit folgten sie der Argumentation Kiwitts, der sich gegen „punktuelle Nachsteuerungen“ aussprach. Denn dann bestehe die Gefahr, dass das Konzept nicht mehr schlüssig sei – und auch in Gebieten Windräder möglich würden, die bisher ausgeschlossen seien. Zudem gebe es noch keinen Bauantrag für die Buocher Höhe, weshalb die Aussagen des Baf mit Vorsicht zu bewerten seien, zumal moderne Funkfeuer in einigen Jahren weniger störanfällig seien. Über die Buocher Höhe wurde am Mittwoch nicht entschieden. Die Regionalräte wollen bis zum Frühjahr zunächst wissen, wie der Stand der Prüfungen der 13 Standorte in Landschaftsschutzgebieten ist – dazu gehört auch die Buocher Höhe. Lehnten die Kreise den Bau dort ab, sei der Standort aus dem Konzept gestrichen, sagte Kiwitt zu den Regionalräten.