Baukran statt Idylle: Ab 2023 beginnen auf der Rückseite des Kanzleramts die Vorarbeiten für den Erweiterungsbau. Foto: dpa/Christophe Gateau

Die Vorarbeiten für den Erweiterungsbau des Regierungssitzes beginnen im Jahre 2023, aber schon heute wird um die Kosten heftig gestritten.

Berlin - Der neue Kanzler oder die nächste Kanzlerin können sich schon mal auf eine unruhige Amtszeit einstellen. Und dabei geht es noch nicht einmal um die manchmal heftigen politischen Turbulenzen eines Kanzlerlebens. In dem Bau, der von den Berlinern wegen der runden Glasfront in der Fassade in gewohnter hauptstädtischer Respektlosigkeit „Waschmaschine“ getauft wurde, wird es der zukünftige Bewohner mit etwas zu tun bekommen, das kein Mieter gerne hat: Baulärm vorm Haus.

 

400 Mitarbeiter sollen im Erweiterungsbau Platz finden

Die Bundesregierung hat jetzt mitgeteilt, das bereits ab 2023 mit den Vorarbeiten für einen Erweiterungsbau begonnen werden wird, der hinter dem Kanzleramt und unmittelbar an der Spree errichtet wird. Ab März 2024 soll dann mit dem eigentlichen Bau angefangen werden. Will der im Herbst dieses Jahres zu wählende Bundeskanzler von dem Neubau noch etwas haben, muss er sich anstrengen. Erst in einer möglichen zweiten Amtszeit könnte er das Gebäude im Betrieb erleben, denn einzugsfertig soll es 2028 sein. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion durch die Bundesregierung hervor.

Der Bau ist durchaus umstritten. Schon das heutige Kanzleramt ist mit seinen 25 000 Quadratmetern Fläche der größte Regierungssitz der westlichen Welt, immerhin dreimal so groß wie der Pariser Elysée-Palast. Nun soll dennoch ein Bau dazu kommen, der 400 Mitarbeitern Platz bieten soll. Noch ist kein einziger Stein verbaut, aber schon steigen die Kosten. Ursprünglich war von 460 Millionen Euro die Rede. Nun sind die Schätzungen bei 600 Millionen Euro angelangt. Ein schlechtes Gewissen mag sich bei der Bundesregierung darüber nicht einstellen. „Kostensteigerungen sind allein auf Grund des Baupreisindexes (jährliche Preissteigerung von circa zwei bis sechs Prozent in Berlin-Brandenburg) unvermeidlich“, heißt es in der Antwort an die FDP-Fraktion.

Aufwendiger Hubschrauberlandeplatz

Der Bundesrechnungshof (BRH) sieht das ganz anders. Der hatte schon im Herbst angemerkt, dass die Kosten sich noch über denen bewegten, die von Gebäuden der medizinischen Spitzenforschung mit aufwendigen Reinräumen und luftdichten Fassaden verursacht würden. Der BRH fragt sich auch, welchen Sinn die neun fünfgeschossigen Wintergärten haben sollen, die vorgesehen sind. Der Rechnungshof sagt voraus, dass die Glaskonstruktion zu Problemen führen werde, da die Gefahr der Aufheizung im Sommer umfangreiche Kühlungstechnik erforderlich mache.

Der BRH kritisierte auch einen aufwendigen Hubschrauberlandeplatz. Der ist nämlich nicht ebenerdig angelegt, sondern „ein konstruktiv äußerst aufwendig geplantes und mit Bohrpfahlgründung zu verankerndes separates Bauwerk“, wie es die FDP in ihrer Anfrage formuliert.

Auf eine zweite Kanzlerwohnung wird verzichtet

Die Bundesregierung verteidigt sich in ihrer Antwort auf die Anfrage im besten Behördendeutsch: „Unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen für die Flugleistungsklasse 1 (unter anderem An- und Abflugwinkel 4,5 Prozent, Hauptwindrichtung) wurde die jetzige Landeplattform im Rahmen einer Variantenuntersuchung als einzige nach Paragraf 6 Luftverkehrsgesetz genehmigungsfähig gutachterlich bewertet.“

In einem Punkt hat die Bundesregierung der Kritik nachgegeben. Es war dann doch schwer vermittelbar, warum der Ergänzungsbau eine weitere Kanzlerwohnung mit einer Nutzfläche von 250 Quadratmetern enthalten sollte. Allein die Kosten für das Mobiliar wurden zunächst mit 225 000 Euro veranschlagt. Etwas seltsam, da es im heutigen Kanzleramt bereits eine Kanzler-Wohnung gibt, und bislang niemand beabsichtigt, die Bundesrepublik von zwei Kanzlern gleichzeitig regieren zu lassen. Die Zweitwohnung wird nun umgewandelt. „In der Amtswohnung können zusätzlich drei Büroräume für bis zu 12 Beschäftigte sowie ein Besprechungsraum für bis zu acht Personen entstehen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.