Recht bald schon könnte in Göppingen mehr Müll in den Ofen wandern. Foto: Ines Rudel/Archiv

Von welchem Termin an im Göppinger Müllofen mehr Abfall verbrannt wird, ist noch unklar. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist aus Sicht des Regierungspräsidiums Stuttgart für die Erhöhung der Kapazitäten aber nicht notwendig.

Göppingen - Von welchem Zeitpunkt an im Göppinger Müllofen mehr Abfälle verheizt werden können, ist zwar noch offen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), an der die Öffentlichkeit beteiligt werden müsste, ist allerdings nicht erforderlich. Dies hat das Stuttgarter Regierungspräsidium (RP) am späten Dienstagnachmittag bekannt gegeben. Dem privaten Betreiber der Anlage, der Energy from Waste (EEW), liegt damit ein Stein weniger im Weg. Sein Antrag vom 14. Oktober auf die Erteilung einer immisionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung ist damit allerdings noch nicht durch.

Gleichwohl scheint diese, den Ausführungen des RP zufolge, eher eine Formsache zu sein. So heißt es in der Bekanntmachung nach der Vorprüfung bereits, dass die vorgesehene Kapazitätserhöhung „keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach Paragraf 25 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu berücksichtigen wären.“ Nach Ansicht der Behörde bringe das Vorhaben keine Veränderungen oder Verschlechterungen gegenüber dem derzeit genehmigten Zustand mit sich.

Untermauert wird diese Ansicht durch eine Reihe von Einschätzungen, Bewertungen und Zahlen. Demnach würden trotz der Mengenerhöhung alle Komponenten der TA Luft unterschritten, ebenso die Geräuschemissionen durch das geringfügig höhere Verkehrsaufkommen. Diese Unterschreitung, so heißt es in dem Papier der Behörde, gelte auch für die Stickstoff- und Schwefeleinträge, so dass selbst in den Flora-Fauna-Habitat-Gebieten im Untersuchungsraum „erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können“.

Noch kann die EEW ihr Vorhaben nicht umsetzen

Wie schnell es nun gehen wird, die Kapazität im Göppinger Müllheizkraftwerk zu erhöhen, ist noch unklar. Annähernd 158 000 Tonnen pro Jahr sind es bis jetzt. 168 000 Tonnen sollen es im Drei-Jahres-Durchschnitt per anno werden, wobei eine Spitzenlast von jährlich fast 180 000 Tonnen möglich ist. Von welchem Termin an die EEW ihr Vorhaben umsetzen kann, ist dabei noch von einigen Unbekannten abhängig. Jochen Heinz, der Erste Landesbeamte im Kreis Göppingen und Stellvertreter des Landrats Edgar Wolff, beschreibt das weitere Prozedere: „Nach dieser Entscheidung wird das RP nun prüfen, ob eine immisionsschutzrechtlichen Genehmigung wirklich erteilt werden kann.“

Sollte es diese Genehmigung geben, würde der Kreistag im Anschluss und wie zugesagt über die vorbereiteten Verträge in einer öffentlichen Sitzung informiert, so dass sich auch die Bevölkerung ein Bild davon machen könne, fährt Heinz fort. „Und erst, wenn dann alles so weit ist, werden die Papiere unterzeichnet, womit die EEW handlungsfähig wäre.“

Ob sich das Verfahren durch die von mehreren Seiten angekündigte Organklage verzögern könnte, dazu will sich der Landratsstellvertreter indes nicht äußern. Man müsse abwarten, worum es dabei überhaupt gehe, sagt er nur. Eine Einschätzung der EEW in der Angelegenheit war bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe ebenso wenig zu bekommen wie eine Stellungnahme derer, die eine Vertragsänderung nach wie vor ablehnen.