Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will die betriebliche Altersvorsorge reformieren. Foto: dpa-Zentralbild

Die Bundesregierung will bis Sommer ihre Reformpläne vorlegen. Gutachter schlägt vor, dass Unternehmen einen Zuschuss zur betrieblichen Vorsorge geben müssen.

Berlin - Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass die betriebliche Altersvorsorge stärker genutzt wird. Das Finanz- und Bundessozialministerium beauftragten Gutachter, um Vorschläge zur Reform der zweiten Säule der Altersvorsorge zu machen. Die Gutachten liegen jetzt vor. Sie kommen zum Schluss, dass zusätzliche Anreize erforderlich sind, um die betriebliche Altersvorsorge in kleinen und mittleren Betrieben zu verbreiten. Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte, es komme darauf an, dass kleine und mittlere Unternehmen bei der betrieblichen Altersvorsorgemitmachten. Sie kündigte an, dass die Regierung steuerliche Anreize prüft. Die Gutachter empfehlen, über Vergünstigungen für Geringverdiener nachzudenken, da es für diese Gruppe bisher wenig Anreize gibt, mit einer Betriebsrente vorzusorgen. Wie aus der Koalition zu erfahren ist, will die Regierung bis Sommer Vorschläge für die Reform präsentieren.

Die Betriebsrente stagniert

Nahles und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verhandeln seit Längerem über eine Neuregelung. Die Gutachten, die jetzt veröffentlicht worden sind, sollen der Politik Handlungsempfehlungen geben. Der CDU-Rentenexperte Peter Weiß sagte, dass die betriebliche Altersvorsorge seit 2009 stagniert. In den ersten Jahren nach der Rentenreform 2001 sei diese Form der Vorsorge zwar gut angenommen worden, geriet dann aber in Vergessenheit. Die Untersuchung von Professor Dirk Kiesewetter, die im Auftrag des Finanzministeriums erstellt worden ist, kommt zum Schluss, dass rund 60 Prozent der Arbeitnehmer (einschließlich des öffentlichen Dienstes) eine betriebliche Altersvorsorge haben. Diese Zahl sei in den vergangenen Jahren unverändert geblieben. Ziel müsse es sein, dass 80 Prozent der Beschäftigten eine Betriebsrente bekommen, sagte Weiß. In dem Gutachten werden Hemmnisse für die betriebliche Vorsorge untersucht. Die Wissenschaftler meinen, dass kleine und mittlere Unternehmen wenig über die betriebliche Altersvorsorge wüssten. Obwohl Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung, die etwa in Form einer Direktversicherung erfolgt, Sozialbeiträge sparen, stelle dies kaum Anreize für kleine Unternehmen dar. Auch die Beschäftigten stünden dieser Form des Sparens für das Alter reserviert gegenüber. Dies gelte insbesondere für Geringverdiener, die keine Möglichkeit sehen, für die Betriebsrente zu sparen. Als Hindernis wird auch empfunden, dass bei der Auszahlung von Betriebsrenten der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag anfällt. Während der Berufstätigkeit sind die Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge zwar steuerbegünstigt. Es fallen in der Aufbauphase auch keine Sozialabgaben an. Im Ruhestand müssen dann aber die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichtet werden. Das führt bei den Betroffenen zu Verärgerung.

Arbeitgeber sollen Zuschuss zahlen

Die Gutachter empfehlen, Behinderungen abzubauen. Betriebe sollen verpflichtet werden, bei neu vereinbarten Entgeltumwandlungen einen Arbeitgeberzuschuss zu leisten. Nach Angaben des CDU-Rentenexperten Weiß zahlt der Arbeitgeber in zwei Dritteln der Fälle einen Zuschuss zum Aufbau der Betriebsrente, in einem Drittel zahlt der Beschäftigte allein ein. Der Gutachter begründet die Zuschusspflicht für Arbeitgeber damit, dass damit der Beschäftigte für seine höhere Abgabelast im Ruhestand entschädigt wird. Um zusätzliche Anreize für Kleinbetriebe zu schaffen, sollten Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeiter eine besondere Förderung erhalten: Sie sollen die Hälfte der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge steuerlich abziehen können. Außerdem sind die Aufwendungen als Betriebsausgabe absetzbar. Die CDU-Finanzpolitikerin Anja Karliczek sprach sich dafür aus, bei der Kombination von betrieblicher Vorsorge und Riester-Sparen Nachteile abzubauen. Bei dieser Form muss der doppelte Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden. Hier sehen auch die Gutachter Korrekturbedarf. Arbeitnehmer bringen ihre Sparbeiträge aus dem Einkommen auf, für das sie Sozialbeiträge entrichtet haben. Im Alter müssen sie bei Betriebsrenten nochmals Sozialabgaben zahlen.