Sonnensegel, Palmenkübel, ein Liegestuhl und ein Grill: Wer einen Balkon hat, kann sich dort im Sommer fast wie im Urlaub fühlen. Doch für Mieter und Wohnungseigentümer gibt es auch auf Balkonien Grenzen der Entfaltung. Foto: Adobe Photo Stock

Auch auf dem Privatgelände gibt es Grenzen der Entfaltung. Mitunter nehmen die Kommunen mithilfe von Bebauungsplänen und Vorgartensatzungen Einfluss. Wir geben einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht.

Stuttgart - My Home is my Castle – diesen Grundsatz macht sich so mancher Hauseigentümer zu Eigen und werkelt und gestaltet nach Herzenslust an Haus und Garten. Dagegen ist auch erstmal nichts einzuwenden – auf seinem Grundstück kann man schließlich grundsätzlich machen, was man möchte. Doch es gibt Grenzen der Entfaltung – es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: „Die Freiheit endet dort, wo sie die Rechte der Nachbarn einschränkt“, erklärt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Was auf dem eigenen Grundstück erlaubt und was verboten ist – ein Überblick.