Ursula von der Leyen hat Reformpläne. Foto: imago/Spicker

In Zukunft soll es für Stromkunden ein Recht auf Fixpreise geben. Die umstrittenen Stromsperren bei Zahlungsunfähigkeit privater Abnehmer werden allerdings ungeachtet aller Vorbehalte weiterhin möglich sein.

Wer im vergangenen Jahr ein Schreiben von seinem Stromversorger im Briefkasten hatte, der musste mit schlimmen Nachrichten rechnen. Manche Stromkunden berichteten, dass sie plötzlich Abschläge in fünf-, sechs- oder siebenfacher Höhe zahlen sollten.

In anderen europäischen Ländern wie zum Beispiel Spanien waren die Preissprünge sogar noch drastischer. Dort hatten mehr Haushalte flexible Tarife und waren vom rasant gestiegenen Strompreis unmittelbar betroffen. Viele Stromkonzerne in Deutschland setzen eher auf langfristige Versorgungsverträge, die häufig bereits ein Jahr im Voraus geschlossen werden. Der gestiegene Preis an der Strombörse schlägt sich nicht unmittelbar nieder.

Flexibilität für Besitzer von E-Auto

Die Chefin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, hatte als Reaktion auf die gestiegenen Preise eine „tiefe und umfassende Reform“ angekündigt, mit der Begründung, die derzeitige Marktpraxis werde den Interessen der Verbraucher „nicht länger gerecht“. Der vorliegende Entwurf zur Reform des EU-Strommarktdesigns lässt aber nicht erkennen, dass es dazu kommt. Dennoch gibt es einige Vorschläge, mit denen Verbraucher in der EU besser geschützt werden sollen.

So soll es künftig ein Recht auf Verträge mit festem Preis geben. Verbraucher können sich auf diese Weise gegen schwankende Strompreise absichern. Wer möchte, kann aber auch die Volatilität im Markt ausnutzen. So kann es günstiger sein, das E-Auto nachts zu laden, wenn weniger Strom nachgefragt wird. Es soll auch möglich sein, beide Vertragsarten separat abzuschließen und sich so die jeweiligen Vorteile zu sichern.

Stromsperren weiterhin möglich

Einen festen Notfallmechanismus, um eine Krise wie im vergangenen Jahr abzufedern, gibt es allerdings weiterhin nicht. Auch künftig würde die EU-Kommission wohl auf extreme Ausschläge am Strommarkt ad hoc eine Lösung finden müssen.

Für Verbraucher soll es in Zukunft einfacher werden, den von ihnen selbst erzeugten Strom zu vermarkten, etwa wenn man eine Solaranlage auf dem Dach installiert hat. Für das sogenannte Energy-Sharing sollen die Rahmenbedingungen vereinfacht werden. Diskutiert wurde auch, ob es verboten werden soll, Privatkunden den Strom abzustellen, wenn diese ihre Rechnung nicht zahlen. Doch die sogenannten Stromsperren soll es auch weiterhin geben.