Allein mit Kind – das kann finanziell ganz schön eng werden. Der Staat hilft aus. Foto: dpa

Wenn Alleinerziehende vom anderen Elternteil finanziell im Stich gelassen werden, muss oft der Staat mit einem Unterhaltsvorschuss einspringen. Nach der Reform vor einem Jahr gibt es aber Optimierungsbedarf in der praktischen Umsetzung, meint Matthias Schiermeyer.

Stuttgart - Einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zufolge ist in Deutschland jede fünfte Familie alleinerziehend. Etwa 2,2 Millionen Kinder wachsen in Ein-Eltern-Haushalten auf – in neun von zehn Fällen tragen Frauen die Verantwortung. Die Hälfte erhält keine Unterhaltszahlungen vom Erzeuger, weshalb der Staat einspringen muss. Vor diesem Hintergrund kann man das vor einem Jahr in Kraft getretene Gesetz zum staatlichen Unterhaltsvorschuss als Volltreffer werten. Die Reform schließt eine große Versorgungslücke, was den massiven Ansturm auf die Leistung innerhalb weniger Monate erklärt.

Aktiver Beitrag zu Verringerung des Armutsrisikos

Das von der damaligen Bundesfamilienministerin Katarina Barley forcierte Gesetz ist ein aktiver Beitrag zu Verringerung des Armutsrisikos in der Personengruppe, die davon am meisten bedroht ist. Das Schöne daran: Der Staat hat auch noch die Möglichkeit, das Geld wieder einzutreiben. Vielfach ist bei den säumigen Unterhaltszahlern zwar nichts zu holen, nicht selten mangelt es den Behörden aber auch an Personal, um die Rückgriffsquote zu steigern. Und dann sind da noch die Väter, die sich künstlich armrechnen, um sich vor Unterhaltszahlungen zu drücken. Um ihnen endlich beizukommen, müssen Bund, Länder und Kommunen bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes nachbessern. Der bisherige Erfolg sollte sie dabei antreiben.