Justizminister Marco Buschmann (FDP) will das deutsche Namensrecht reformieren. Foto: imago stock&people/imago stock&people

In Großbritannien ist es bereits möglich: Aus den Nachnamen „ James“ und „Harrison“ wird „Jamison“. Doch taugt das Modell auf für Deutschland? Der Vorschlag ist innerhalb der Ampelkoalition umstritten.

Im Schlepptau der von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geplanten Reform des Namensrechts haben die Grünen auch eine Verschmelzung von Nachnamen vorgeschlagen. „Eine Verschmelzung von Nachnamen anstelle von Doppelnamen mit Bindestrich fände ich eine erfrischende Neuerung und damit sehr charmant“, sagte Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, der „Welt“ (Dienstagausgabe). Doch in der FDP regt sich dagegen Widerstand.

Die Verschmelzung von Nachnamen ist etwa in Großbritannien bereits möglich. Heiratet dort Herr James seine Partnerin Harrison, könnte das Paar über das sogenannte „meshing“ den gemeinsamen Namen Jamison tragen. 

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede, antwortet auf die Frage, ob sie dies auch in Deutschland für sinnvoll halte: „Wir sind offen, im Rahmen der Anhörung mit den ExpertInnen auch über weiterreichende Flexibilisierungen zu diskutieren.“

FDP stellt sich Vorschlag entgegen

Ganz anders sieht das die FDP: „Anders als die Ermöglichung von Doppelnamen ist das Verschmelzen von zwei Nachnamen nicht nur unserem Namensrecht völlig fremd“, sagte die rechtspolitische Sprecherin Katrin Helling-Plahr. „Auch besteht in der Bevölkerung kein ernsthafter Wunsch einer solchen Namenskombination, die sich von den Grundsätzen unseres Namensrechts entfernt.“

Buschmann will zeitnah einen Referentenentwurf zur Änderung des Namensrechts vorlegen. Die Reform soll es Ehepartnern ermöglichen, gemeinsame Doppelnamen zu führen. Bislang ist es nur möglich, dass derjenige Ehepartner, dessen Name nicht Familienname wird, seinen bisherigen Namen dem Familiennamen voran- oder nachstellt. Der Doppelname soll nach Buschmanns Reform auch für die Kinder möglich sein.

Namensänderung nach Scheidungen soll erleichtert werden

Außerdem will Buschmann die Namensänderung von Kindern nach einer Scheidung erleichtern. Es soll künftig möglich sein, diese durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt herbeizuführen. Ein kompliziertes Verfahren über das öffentlich-rechtliche Namensänderungsgesetz wäre dann nicht mehr nötig. 

Schließlich sollen auch namensrechtliche Traditionen von Minderheiten erleichtert werden. Buschmanns Ministerium verweist dabei etwa auf geschlechtsangepasste Familiennamen bei den Sorben.

Der FDP-Politiker bekräftigte am Dienstag auf Twitter, die Reform des Namensrechts sei „überfällig“. Denn die bisherigen Regelungen würden „der Vielfalt der Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft nicht gerecht“.