Nicht alle Schulen im Land sind so gut im Schuss wie dieses Klassenzimmer. Foto: dpa

Für die baden-württembergischen Kommunen hat die aktuelle Föderalismusreform einen Schönheitsfehler: Sie fürchten trotz Sanierungsstau bei der Mittelverteilung aus dem neuen Fördertopf mit 3,5 Milliarden Euro übergangen zu werden.

Berlin - Die baden-württembergischen Städte befürchten bei einem wichtigen Teil der an diesem Donnerstag im Bundestag beschlossenen Reform des Finanzausgleichs übergangen zu werden: bei den 3,5 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern für Schulsanierungen zur Verfügung stellen will. Zwar stehen ihnen aus diesem neuen Fördertopf für die Unterstützung finanzschwacher Kommunen bei der kommunalen Bildungsinfrastruktur prinzipiell 250 Millionen Euro zu. Aber: Ob überhaupt etwas und wieviel von diesem Geld für Schulsanierungen am Ende überhaupt bei Städten und Gemeinden im Land ankommt, ist fraglich. „Wir sehen die Gefahr, dass trotz des hohen Bedarfs in Baden-Württemberg nur wenige Kommunen zum Zuge kommen könnten und die Mittel dadurch nicht abfließen können“, erklärte Stefanie Hinz, die Vize-Hauptgeschäftsführerin des baden-württembergischen Städtetags gegenüber dieser Zeitung.

Schulsanierung im Land erfordert bis zu vier Milliarden Euro

„Die Kommunen in Baden-Württemberg benötigen dringend zusätzliche Fördermittel für die Sanierung der Schulgebäude“, betonte Stefanie Hinz. Sie beziffert den Investitionsrückstau in Baden-Württemberg in diesem Bereich auf drei bis vier Milliarden Euro. Der Bedarf ist also da. Das Problem ist, dass es im Südwesten nicht viele finanzschwache Kommunen gibt. Bemessen wird dies an den Kassenkrediten. Zum Vergleich: Auf baden-württembergische Städte und Gemeinden entfielen beim letzten Stichtag im September Kassenkredite in Höhe von 179 Millionen Euro, in Nordrhein-Westfalen waren es fast 27 Milliarden Euro. Nach welchen Kriterien die Fördermilliarden genau verteilt werden sollen, wird zwischen Bund und Ländern noch verhandelt.

Dass der Bund auf Mitsprache pocht, macht den Städten im Südwesten Bauchschmerzen

Bauchschmerzen macht den Kommunen im Land, dass der Bund dabei auf ein Mitspracherecht pocht. „Die Festlegung, welche Kommunen als finanzschwach gelten, muss den Ländern überlassen bleiben“, kontert dagegen die Vize-Geschäftsführerin Hinz. Sie kann sich allenfalls vorstellen, dass in der noch zu schließenden Verwaltungsvereinbarung „allgemeine, objektivierbare Kriterien“ für die Finanzschwäche benannt werden, „wie zum Beispiel die Steuerkraft, die Arbeitslosenquote oder die Höhe der Sozialausgaben“, betonte sie. „Ansonsten sehen wir die Gefahr, dass trotz des hohen Bedarfs in Baden-Württemberg nur wenige Kommunen zum Zuge kämen und die Mittel dadurch nicht abließen können“. Das, so meint sie, „kann nicht die politische Absicht des Bundesgesetzgebers sein. Ziel muss sein, mit diesen Mitteln die Investitionskraft der Kommunen auch in Baden-Württemberg zu stärken und die Schulinfrastruktur in allen Ländern zu verbessern.