Mitnehmen oder nicht? Viele Kunden verzichten beim Bäcker oder anderswo auf den pflichtgemäß angebotenen Beleg. Foto: /Funke Foto Services

Union und SPD wollen das Kassengesetz reformieren und dabei die Bonpflicht abschaffen. Die Wirtschaft befürwortet dies – die Steuergewerkschaft warnt vor den Risiken.

„Benötigen Sie die Quittung?“ lautet wohl die meist gestellte Frage am Ladentresen – beim Bäcker und anderswo. Die meisten Kunden verzichten, dann wird keine Quittung ausgedruckt oder der kleine Zettel wandert gleich in den Papierkorb. Die zum 1. Januar 2020 eingeführte Bonpflicht (korrekt Belegausgabepflicht) war stets umstritten, nun will die Bundesregierung diese Vorgabe im Zuge einer Reform des Kassengesetzes in den Mülleimer bugsieren – als Maßnahme zum Bürokratieabbau. Ein neuer Evaluationsbericht des Finanzministeriums könnte ihr als Schützenhilfe dienen. Ein Überblick.

 

Was plant die Bundesregierung genau? Im Koalitionsvertrag heißt es knapp: „Wir schaffen die Bonpflicht ab.“ Sie ist das bekannteste Merkmal des seit 2016 geltenden Kassengesetzes, das nun auf den Prüfstand gebracht werden soll. Als zweite wesentliche Maßnahme wollen Union und SPD „für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100 000 Euro ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht einführen“. Gemeint ist ein elektronisches System zur Abrechnung von Barzahlungen. Mit der digitalen Erfassung soll Steuer- und Sozialversicherungsbetrug in bargeldintensiven Branchen eingedämmt werden.

Demnach müssen viele Betriebe schon in diesem Jahr neue Kassen anschaffen. Bisher gibt es keine Pflicht, elektronische Registrierkassen einzubauen. Eine Alternative ist die „offene Ladenkasse“ – diese Barkasse ohne technische Ausstattung ist mit einem hohen Aufwand für Einzelaufzeichnungen verbunden.

Was besagt der Evaluationsbericht aus Sicht der Wirtschaft? Das Bundesfinanzministerium hat vor Tagen einen lang erwarteten Evaluationsbericht des Kassengesetzes („Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“) veröffentlicht. Auf 43 Seiten werden dessen Auswirkungen dargestellt – dafür sind mehr als 80 Verbände angehört worden. Die IHK Region Stuttgart, die die von der Koalition vorgesehene Streichung der Bonpflicht unterstützt, sieht ihre Position grundsätzlich bestätigt. Beispielsweise wird festgestellt, „dass die Belegausgabepflicht für die Unternehmen einen beachtlichen Kostenfaktor darstellt“, zitiert der Steuer- und Rechtsexperte der IHK in Stuttgart, Sebastian Schieder, aus dem Evaluationsbericht. Dieses Ergebnis spiegele sich in einer eigenen Umfrage.

Im Sommer 2025 hatte der Dachverband DIHK eine bundesweite Erhebung unter fast 1000 Betrieben vorgenommen. Dabei kristallisierte sich der mehrheitliche Wunsch nach einer Überprüfung des Gesetzes heraus. Denn viele Betriebe mussten neue Geräte anschaffen; hinzu kam der Aufwand für Installation, Schulung oder Updates – und Ärger mit technischen Störungen. Auch die Papierverschwendung wurde vielfach angeprangert. Und mehr als ein Drittel der Umfrageteilnehmer musste den Geschäftsbetrieb schon für unangekündigte Besuche durch Kontrolleure des Finanzamts zu „Kassennachschauen“ unterbrechen.

Die Schlussfolgerungen des Berichts seien in Teilen noch vage formuliert, doch könne man daraus interpretieren, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zum Kassengesetz „jetzt auch auf die Straße gebracht werden sollen“, sagt Schieder. Für ihn lässt der Bericht offen, ob bei den offenen Ladenkassen Veränderungen sinnvoll seien und ob die Registrierkasse zwingend vorzuschreiben sei, was an der IHK-Mitgliederbasis aber unterschiedlich betrachtet wird.

Der IHK-Referatsleiter ist für mehr den „risikoorientierten Ansatz“ statt einer pauschalen Regelung für alle Betriebe, die die Steuerehrlichen oftmals benachteilige – das würde mehr Freiraum bei entsprechenden Stichproben durch die Finanzbehörden bedeuten. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung sei ein legitimer Kontrollgrund, aber vor allem mit dem Nachwuchsproblem in der Steuerverwaltung nur schwer in großer Dichte durchzuführen.

Was befürchten die Steuerkontrolleure? Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) sieht den Evaluationsbericht als klares Signal: Die 2016 eingeführten Maßnahmen „sind nicht nur notwendig – sie sind auch praktikabel und wirtschaftlich vertretbar“, sagte ihr Vorsitzender Florian Köbler unserer Zeitung. Dokumentiert werde in dem Bericht, dass bei Kassennachschauen in zwei von drei Fällen Beanstandungen festgestellt wurden – insbesondere bei offenen Ladenkassen. Diese Kassen „sind ein Steuerhinterzieher-Paradies und ein Nährboden für Manipulation“, moniert Köbler. „Das können wir uns als Steuerstaat nicht mehr leisten.“

Konkret ist in dem Bericht von gut 23 000 Kassennachschauen im Jahr 2024 die Rede – nur knapp 7000 verliefen ohne Beanstandung. Vielfach wurde direkt eine Betriebsprüfung eingeleitet oder diese vorgemerkt.

Während es aus DIHK-Sicht „keine Evidenz dafür gibt, dass offene Ladenkassen per se anfälliger für Betrug sind“, stellt Köbler im Evaluationsbericht bei dieser Kassenart die höchsten Beanstandungsquoten fest. „Ab bestimmten Umsatzgrenzen gibt es keine sachliche Rechtfertigung mehr für ihre Nutzung“, resümiert der Gewerkschaftschef. Er hält die offene Ladenkasse für ein „Auslaufmodell“, auch weil die DSTG eine verpflichtende digitale Bezahlmöglichkeit und in der Folge elektronische Belege befürwortet.

Die bargeldintensive Gastronomie und die Dienstleistungsbranche seien „Hochrisikogebiete für Steuerhinterziehung“. Die DSTG nimmt an, dass der bargeldintensive Sektor einen Steuerschaden von 15 bis 20 Milliarden Euro jährlich verursacht – inklusive Folgekosten belaufe sich der Gesamtschaden auf bis zu 50 Milliarden Euro.

Köbler geht auch auf einen zentralen Kritikpunkt, die Kostenbelastung der Betriebe, ein. Aus seiner Sicht werde dieses Argument durch die Evaluierung entkräftet: Der jährliche Erfüllungsaufwand liege für die Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), Wartung und Support bei rund 82 Millionen Euro – also deutlich unter der Schätzung von 106 Millionen Euro. Das bedeutet: „Die Wirtschaft meistert diese Umstellung effizienter als prognostiziert“, so Köbler. „Das ist die gute Nachricht für den Mittelstand.“ Auch die Belegausgabepflicht verursache Kosten– aber das Kosten-Nutzen-Verhältnis sei deutlich höher. Darauf zu verzichten, „wäre betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbar“.