Erste Adresse für Hilfsbedürftige, die zur Arbeit fähig sind: das Jobcenter. Foto: Imago/Bihlmayerfotografie

Die Reform des Bürgergelds ist überfällig. Der Sozialstaat sollte nur jene unterstützen, die wirklich der Hilfe bedürfen, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Wird der 5. März 2026 dereinst als „guter Tag für Deutschland“ in den Geschichtsbüchern vermerkt sein? Davon träumt CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Das Gute an diesem Tag ist nach seiner Ansicht der Beschluss des Bundestags zur Reform des Bürgergelds. In welchem Ausmaß Deutschland profitiert, ist indes noch nicht erwiesen.

 

Gut sind drei Eckpunkte der Reform: ein Ende des Etikettenschwindels, verschärfte Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionen. Erstens: Bürger sollten alles daran setzen, ohne Geld vom Sozialamt auszukommen. Zweitens: Wer auf Hilfe angewiesen ist, kann sich der Zusammenarbeit mit der Behörde, von der er sein Geld bekommt, nicht entziehen. Drittens: Wer dabei nicht mitwirkt, muss mit Abschlägen rechnen – oder auf Sozialhilfe ganz verzichten.

Die Notwendigkeit einer Reform ergibt sich aus den ausufernden Kosten. Die liegen aktuell bei mehr als 50 Milliarden Euro. Das heißt: Steuerzahler haben für jeden Empfänger mehr als 10 000 Euro im Jahr aufzubringen. Dafür muss eine Supermarktkassiererin oder ein Busfahrer lange arbeiten. Als guter Tag für Deutschland könnte sich dieser Tag dann erweisen, wenn die Zahl derer abnimmt, die auf die neue Grundsicherung angewiesen sind. Wenn alle arbeiten gehen, die arbeiten können. Und wenn der Grundsatz wieder allgemein akzeptiert wird, dass jeder und jede nach Möglichkeit für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen sollten.