Das Bundesverfassungsgericht hat dem Staat aufgegeben, die Beihilfe zum Suizid neu zu regeln. Dazu gibt es drei konkurrierende Modelle im Bundestag. Persönlichkeitsrechte und ethische Vorbehalte werden neu ausbalanciert.
Seit Februar 2020 ist die Suizidhilfe in Deutschland erlaubt. Eine gesetzliche Regelung dieser Form der Sterbehilfe gibt es bisher aber nicht. Das ändert sich möglicherweise, wenn der Bundestag voraussichtlich im Frühjahr 2023 über die drei Gesetzentwürfe berät und abstimmt, die verschiedene Parlamentariergruppen vorgelegt haben. An diesem Montag nimmt sich der Rechtsausschuss vier Stunden Zeit, um Fachleute zu den Entwürfen anzuhören.
Wie gelingt Ausgleich zwischen Schutz und Selbstbestimmung?
Im Kern kreisen die konkurrierenden Modelle um zwei Fragen: Wer bekommt das tödliche Mittel, um damit seinem Leben ein Ende zu setzen? Und unter welchen Umständen soll dies geschehen? Den Rahmen setzt dafür das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020. Es gebe, so die Richter, das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben, das auch die Freiheit umfasse, dafür die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Allerdings erlaubt es das Gericht dem Bundestag ausdrücklich, Sicherungslinien einzuziehen – Regeln, die gewährleisten, dass jemand ohne Druck von außen und aus eigenem freiem Willen Suizid begeht.
Den Bundestag stellt das Gericht so vor die knifflige Aufgabe, einen Ausgleich zwischen Schutz und Selbstbestimmung zu finden. Dies versuchen denn auch alle drei Vorschläge. Uneins sind ihre jeweiligen Unterstützer aber in der Frage, wie das rechtlich am besten umzusetzen ist.
Verbot der Sterbehilfevereine?
Die Gruppe um die baden-württembergischen Abgeordneten Benjamin Strasser (FDP), Heike Baehrens und Lars Castellucci (beide SPD) will, dass die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe gestellt wird. Sterbehilfevereine könnten damit nicht weiter tätig sein. Von diesem Verbot sieht der Kreis um Strasser Ausnahmen vor. Kommen zwei Psychiater zu dem Ergebnis, dass jemand „freiverantwortlich“ sterben will, macht sich derjenige nicht strafbar, der dem Sterbewilligen beim Suizid hilft. Dieses Konzept, das 85 Abgeordnete unterstützen, soll verhindern, dass Suizid zum „gesellschaftlichen Normalfall“ werde, so Baehrens.
Grundrecht wird Straftatbestand?
Aus Sicht des Abgeordneten Lukas Benner (Grüne) ist der Vorschlag der Strasser-Gruppe grundverkehrt. Es gehe nicht an, dass ein Bürger sich gegenüber dem Staat rechtfertigen müsse, wenn er ein Grundrecht ausüben wolle – nämlich sein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Ähnlich argumentiert die Freidemokratin Katrin Helling-Plahr. Ihr laufe es beim Strasser-Vorschlag „eiskalt den Rücken herunter“. Denn er mache die „Ausübung eines grundgesetzlich verbürgten Rechts zum Kasus eines Straftatbestands“. Mehr noch: Wenn das im Gesetzblatt lande, werde niemand einem Sterbewilligen beim Suizid helfen wollen. Das Grundrecht stehe dann nur auf dem Papier, womit der Spruch der Karlsruher Richter faktisch ausgehebelt werde.
Sterbewilligen entgegenkommen?
Helling-Plahr und ihre 68 Mitstreiter aus dem Parlament schlagen in ihrem Gesetzentwurf vor, dass Stellen entstehen, die Suizidwillige über „Bedeutung und Tragweite“ einer Selbsttötung sowie mögliche „Handlungsalternativen“ beraten. Erst dann kommen Ärzte ins Spiel. Sie dürfen jemandem, der sich so beraten ließ, ein Arzneimittel zum Suizid verschreiben. Auch der Kreis um Benner, zu dem 48 Bundestagsabgeordnete zählen, weist Ärzten bei der Beratung und Verschreibung eine zentrale Rolle zu.
Am Ende kein mehrheitsfähiges Modell?
Ausdrücklich betont die Gruppe um Benner, dass „Alternativen und Varianten“ zu ihrem Vorschlag denkbar seien. Das ist ein Signal an die Gruppe um die FDP-Frau Helling-Plahr, dass man sich mit ihr und ihren Unterstützern auf eine gemeinsame Linie verständigen könne. Von einer Mehrheit im Parlament wären sie selbst dann im Bundestag mit seinen 736 Mitgliedern ebenso weit entfernt wie die Strasser-Gruppe.
Gut möglich ist somit also, dass bei der Abstimmung im kommenden Frühjahr keiner der drei Vorschläge eine Mehrheit findet – so wie es zuletzt beim Votum zur allgemeinen Impfpflicht der Fall war. Dann käme kein Regelwerk zustande, das Schutz und Selbstbestimmung zu verbinden versucht. Aus Sicht Strassers wäre das die schlechteste Lösung. Er wolle weder Sterbewillige kriminalisieren noch Menschen, die Suizidhilfe leisteten – sondern die bestrafen, die das geplante Beratungsverfahren und damit die Selbstbestimmung Sterbewilliger verletzten.