Im Bundestag gibt es noch keine klare Mehrheit, wie die Sterbehilfe geregelt werden soll. Foto: dpa/Michael Kappeler

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Staat aufgegeben, die Beihilfe zum Suizid neu zu regeln. Dazu gibt es drei konkurrierende Modelle im Bundestag. Persönlichkeitsrechte und ethische Vorbehalte werden neu ausbalanciert.

Seit Februar 2020 ist die Suizidhilfe in Deutschland erlaubt. Eine gesetzliche Regelung dieser Form der Sterbehilfe gibt es bisher aber nicht. Das ändert sich möglicherweise, wenn der Bundestag voraussichtlich im Frühjahr 2023 über die drei Gesetzentwürfe berät und abstimmt, die verschiedene Parlamentariergruppen vorgelegt haben. An diesem Montag nimmt sich der Rechtsausschuss vier Stunden Zeit, um Fachleute zu den Entwürfen anzuhören.