Wer den Notruf wählt, dann aber nicht in eine Klinik muss, kann eine böse Überraschung erleben. Foto: /Lichtgut/Achim Zweygarth

In einem Stuttgarter Fall muss eine Patientin 127 Euro bezahlen, weil sie nach einem Notruf auf einen Transport ins Krankenhaus verzichtet hat. Das soll künftig nicht mehr vorkommen.

Stuttgart/Berlin - Der Ärger ist immer noch groß. Ein älteres Ehepaar aus Hedelfingen hatte vor einigen Wochen den Notruf 112 angerufen. Der Frau ging es am Abend schlecht, sie hatte über eine Stunde lang starkes Nasenbluten gehabt. Als die Retter kamen, besserte sich die Situation, gemeinsam beschloss man, auf einen Transport ins Krankenhaus vorerst zu verzichten. Eine Woche später dann die böse Überraschung: Der Patientin flatterte eine Rechnung über 127 Euro ins Haus.

Hintergrund ist, dass Rettungsorganisationen – und auch das private Krankentransportunternehmen, das in diesem Fall vor Ort war – für sogenannte Leerfahrten von den Krankenkassen kein Geld bekommen. Sie müssen die Patienten in eine Klinik bringen, damit es für den Einsatz eine Bezahlung gibt. Der Verdacht liegt nahe, dass deshalb immer wieder Menschen mitgenommen werden, bei denen das medizinisch gar nicht notwendig wäre.

Das ist eine Situation, der nicht nur die Retter und die betroffenen Patienten nicht viel abgewinnen können. Auch die größte Kasse im Land, die AOK, übt Kritik an dieser bundesweiten Lücke im System. „Aus heutiger Sicht stellen derartige Einsätze Fehleinsätze für die Rettungsdienste dar, die nicht einzeln abrechenbar sind“, sagt ein Sprecher. Die Reduzierung des Rettungsdienstes auf eine Transportleistung erscheine allerdings überholt und werde „dem Verständnis eines modernen Rettungsdienstes auch nicht mehr gerecht“.

Das Bundesgesundheitsministerium will dieses Problem nun beheben. „Die jetzige Regelung ist nicht gut. Deshalb liegt seit Februar ein Referentenentwurf vor, um die Notfallversorgung zu reformieren“, sagt die Stuttgarter CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Maag, die gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist.

Der Rettungsdienst ist dabei nur ein Teil der geplanten Gesetzesänderung. Rettungsfahrten und die medizinische Versorgung am Notfallort sollen künftig als eigenständige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden. Dann wären Fälle wie der in Stuttgart nicht mehr möglich. Außerdem soll bereits vorher beim telefonischen Notruf besser sortiert werden, ob ein Rettungswagen, ein Notarzt oder nur der kassenärztliche Bereitschaftsdienst zum Einsatz kommen müssen. Dafür sollen die Abfragesysteme und die Software verbessert und vereinheitlicht werden. Außerdem sollen an manchen Kliniken Notfallzentren als erste Anlaufstellen für Patienten eingerichtet werden, um vorab zu entscheiden, ob eine ambulante oder eine stationäre Versorgung infrage kommen.

All das hat sich wegen der Coronapandemie verschoben. „Ziel ist, die Reform Ende des Jahres umzusetzen“, sagt Karin Maag. Damit es in Zukunft für manche Patienten nach dem Notruf kein böses finanzielles Erwachen mehr gibt.