Die öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist jetzt auch in Württemberg erlaubt. Foto: epd

Die Synode der evangelischen Landeskirche in Württemberg kippt das Verbot der öffentlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. 65 von 90 Synodalen sagen Ja dazu. Die Erleichterung ist groß, aber der Frust auch.

Stuttgart - Vor der Entscheidung wirft sich der Landesbischof noch einmal für die historische Reform in die Bresche. Eigentlich ist für die zweite Lesung eines Gesetzes gar keine Aussprache vorgesehen. Doch Frank Otfried July ergreift am Samstagmorgen trotzdem das Wort. Zu gut ist dem Theologen noch in Erinnerung, wie vor fast anderthalb Jahren ein ähnlicher Gesetzentwurf in der Synode hauchdünn gescheitert war, weil die nötige Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde. Nun kommt es auf jede Stimme an. Das weiß July, und er zieht alle Register. Er bittet, etwas für die gleichgeschlechtlich Liebenden zu tun, von denen sich viele bisher ausgegrenzt fühlten. Er mahnt, das Thema nicht zum Streit um das Bekenntnis ausarten zu lassen. Und er macht deutlich, dass die geplante Neuerung keineswegs auf eine völlige Gleichstellung von homosexueller und heterosexueller Ehe hinausläuft.

„Wir unterscheiden zwischen Trauung und Segnung – wir halten Abstand zur bürgerlichen Gesetzgebung“, schärft July ein. Er wirbt damit besonders bei den traditioneller Gesinnten im evangelischen Kirchenparlament um Zustimmung. Tatsächlich ist der Entwurf im Vergleich zu dem von 2017 so verändert worden, dass er manchen ihrer Bedenken Rechnung trägt. In einer Präambel wird festgehalten, dass es bei diesem Thema keine einheitliche Position in der Landeskirche gibt und dass die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen gleichberechtigt sind. Vorerst soll die öffentliche Segnung zudem nur in maximal einem Viertel der Gemeinden möglich sein. Die Hürde für ihre Einführung ist zudem hoch. Eine Dreiviertelmehrheit im Kirchengemeinderat und unter den örtlichen Pfarrern ist nötig. Wegen dieser Hemmnisse klagt Marina Walz-Hildenbrand: Gleichgeschlechtliche Paare „werden wieder in ihrer Würde verletzt“. Die Reform bringe kein Ende der Diskriminierung. Ähnlich äußern sich viele aus dem Gesprächskreis „Offene Kirche“.

Die Furcht vor der Ausgrenzung von Pietisten

Doch auch aus der pietistisch geprägten „Lebendigen Gemeinde“ kommt Widerspruch. „Wir tun mit diesem Gesetz unserer Landeskirche nichts Gutes“, sagt zum Beispiel Michael Fritz. Es drohe die Gefahr, dass die Pietisten in manchen Gemeinden nicht mehr eingebunden würden. Philippus Maier sagt gar: „Das Gesetz widerspricht dem Willen Gottes.“ Ein anderer nennt es ein „Armutszeugnis“. Trotz der Kritik fast von allen Seiten reicht es am Ende: 65 von 90 Synodalen sagen Ja. Damit endet ein jahrelanger Streit zunächst. Das ist eine klare Zäsur, aber die Resonanz im Kirchenparlament ist schwach. Nur wenige Synodale spenden Beifall, als das Ergebnis verkündet wird.

Hernach gibt Ralf Albrecht von der „Lebendigen Gemeinde“ zu, dass das Ergebnis problematisch für viele Pietisten ist: „Dass die theologischen Unterschiede innerhalb der Kirche so groß sind, beschwert uns“, sagt der Dekan. Und Martin Plümicke von der „Offenen Kirche“ kündigt an, dass seine Gruppe weiter eine Trauung für alle fordere. Andere aber sind sichtlich erleichtert. Der Beschluss sei ein starkes Zeichen, dass die Kirche kompromissfähig sei, betont Ernst-Wilhelm Gohl von „Evangelium und Kirche“. Matthias Böhler von „Kirche für morgen“ meint sogar: „Für uns ist das ein sehr guter Tag.“