Künftig soll es im Land nur noch 15 zentrale Grundbuchämter geben. Foto: Wilhelm Mierendorf

Seit Anfang des Jahres werden die landesweiten Grundbuch­ämter nach und nach aufgelöst und auf 15 zentrale, grundbuchführende Amtsgerichte in Baden-Württemberg verteilt.

Früher konnte Peter B. einfach aufs Grundbuchamt gehen, wenn er sein Grundbuch einsehen wollte. Das war vor allem in vielen kleinen Gemeinden des Landes oft das Rathaus. Künftig hat er zum Grundbuchamt häufig einen weiten Weg oder er wird sich an eine Grundbucheinsichtstelle oder einen Notar wenden müssen. Denn im Zuge der Reform des Grundbuchwesens sollen bis spätestens 2017 alle 654 staatlichen und kommunalen Grundbuchämter zu 15 neuen, zentralen Standorten zusammengefasst werden. An den neuen Standorten werden Grundbücher wie auch Grundakten allerdings ausschließlich elektronisch geführt. Die bestehenden Akten aus Papier lagern künftig im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim. Ob eine Kommune allerdings eine Grundbucheinsichtstelle einrichtet oder nicht, bleibt ihr überlassen. Alternativ kann das Grundbuch natürlich immer auch bei einem Notar eingesehen werden. Doch das ist im Gegensatz zur kommunalen Grundbucheinsichtstelle oder der Einsicht beim Grundbuchamt nicht kostenlos. So kostet die Einsicht samt Mitteilung des Inhalts laut Gebührenordnung für Gerichts- und Notarkosten 15 Euro. Eine unbeglaubigte Abschrift aus dem Grundbuch schlägt mit weiteren zehn Euro zu Buche.

Neue Grundbuchämter außerhalb der Großstädte

Mit der Begründung, Baden-Württemberg sei ein Flächenland, deshalb müsse das Grundbuchwesen in der Fläche erhalten bleiben, wurden bis auf wenige Ausnahmen die neuen Grundbuchämter nicht in den Großstädten angesiedelt. Für die Region Stuttgart sind künftig die Grundbuchämter in Böblingen, Ulm, Waiblingen, Schwäbisch Gmünd und Heilbronn zuständig. Damit die Stuttgarter jetzt nicht zu den für Stuttgart zuständigen Amtsgerichten nach Waiblingen oder Böblingen fahren müssen, eröffnete Anfang Januar die Landeshauptstadt beim Stadtmessungsamt im Zeppelin-Carré (Kundenzentrum, 3. Obergeschoss) eine Grundbucheinsichtstelle. Ob die allerdings für eine Großstadt wie Stuttgart ausreicht? Christiane Stoye-Benk, Württ. Notariatsassessorin bei Menold Bezler Rechtsanwälte, ist skeptisch. Sie ist aber überzeugt, dass langfristig zumindest der Abruf von Grundbuchinformationen über ein digitales System enorme Vorteile hat. Im Gegensatz zur Papierform wird es künftig auch immer ein Backup der Datensätze geben. So kann theoretisch nichts mehr verloren gehen, selbst wenn das Rathaus abbrennt. Wer will, kann sich in Zukunft die gewünschten Informationen auch per E-Mail zusenden lassen - sofern er sein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

Und das wird beim Grundbuch hochgehalten. Schließlich geht es niemanden etwas an, ob der Nachbar auf seinem Haus noch eine Hypothek hat oder die geschiedene Ehefrau eventuell ein lebenslanges Wohnrecht, erläutert Stoye-Benk. Doch selbst, wer das Grundbuch vorliegen hat, muss es zwangsläufig nicht auch verstehen. Denn das in drei Abteilungen gegliederte System steckt für den Laien voller Tücken: Stimmen die im Bestandsverzeichnis zum Grundstück gehörenden Flurstücke mit dem überein, was der Käufer sich in natura angesehen hat? Welche Bedeutung haben mögliche Dienstbarkeiten oder Reallasten aus Abteilung II auf die Nutzung des Grundstücks? Oder was bedeuten die Verwertungsrechte in Abteilung III? 'Das Grundbuch ist für einen Nichtjuristen ein Buch mit sieben Siegeln', sagt Christiane Stoye-Benk. Obwohl es das Grundbuch in der heutigen Form schon seit 1935 gibt, ist es immer noch zeitgemäß. 'Wir haben durch das Grundbuchsystem eine enorme Rechtssicherheit. Wird es gut geführt und sind die Bearbeitungszeiten kurz, ist es das wichtigste Instrument eines rechtssicheren Grundstückverkehrs', erläutert die Württ. Notariatsassessorin. Das gilt auch bei falschen Eintragungen. 'Der Erwerber einer Immobilie muss darauf vertrauen können, dass das Grundbuch für ihn immer als richtig gilt, selbst wenn es falsch war.'